- Laufende Widerspruchs- und Klageverfahren haben ein Volumen von 24 Mio. Euro
- Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt Corona-Musterkläger in Baden-Württemberg
- Stundung oder Ratenzahlung als Alternative
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11.000 laufende und abgeschlossene Widerspruchsverfahren
Die Diskussion um das Rückmeldeverfahren und die Rückzahlungen der Coronasoforthilfen nimmt weiter Fahrt auf. Nach einer Anfrage mehrerer Landtagsabgeordneter hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium am 28.05.2024 eine Stellungnahme abgegeben. Hieraus ergibt sich, dass insgesamt 11.000 Unternehmen gegen die Rückzahlungsbescheide Widerspruch eingelegt haben. Hiervon sollen 8.000 aus dem Zeitraum nach dem 31. Januar 2024 stammen. Zum Stichtag 13. Mai 2024 befanden sich Forderungen in Höhe von rund 24 Millionen Euro in laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Mit einem Widerspruch gegen den Rückzahlungsbescheid gewinnen die Betroffenen zunächst einmal Zeit. Außerdem erzielen sie einen positiven Liquiditätseffekt. Das Widerspruchsverfahren dauert nach den Erfahrungen von Rechtsanwältin Christina Oberdorfer mehrere Monate. In dieser Zeit wird der Rückforderungsbescheid nicht vollzogen, das bedeutet der angeforderte Geldbetrag muss – einstweilen – nicht bezahlt werden.
Über 1.000 Klageverfahren
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums gibt es aktuell 1.070 Klageverfahren vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten. Das gerichtliche Verfahren schließt sich an das Widerspruchsverfahren an. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, gibt es zwei Möglichkeiten: zahlen oder klagen.
In Baden-Württemberg gibt es noch keine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen. Deshalb sind die Erfolgsaussichten der Klagen gegen die Rückzahlungsbescheide aktuell nur schwer zu prognostizieren. Es gibt zwar viele Argumente, die gegen die Rechtmäßigkeit der Bescheide sprechen. Für Rechtssicherheit werden jedoch erst die Urteile in den Gerichtsprozessen sorgen.
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt den Kläger eines Musterverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. Dieses Verfahren ist von großer Bedeutung, da es klären soll, ob die Rückforderungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) rechtmäßig sind. Die mündliche Verhandlung ist für den 10. Juli 2024 anberaumt.
Stundung oder Ratenzahlung als Alternative
Eine Alternative zu den formellen Rechtsmitteln kann auch der Abschluss einer Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung sein. Nach den Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden für rund 8.800 Forderungen im Zusammenhang mit dem Rückmeldeverfahren eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung gewährt. Diese kommt für betroffene Unternehmer infrage, die die Rückzahlungssumme nicht auf einmal leisten können und keine Rechtsmittel einlegen wollen.
Unterstützung durch die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung. Wir ermutigen alle betroffenen Unternehmen, sich bei Unsicherheiten oder Problemen direkt an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.