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Phishing: Nützliche Tipps zum Umgang mit unautorisierten Abbuchungen

Phishing: Was bedeutet das?

Bei Phishing versucht ein meist unbekannter Täter vertrauliche Informationen wie Benutzernamen, Passwörter und Kreditkarteninformationen von einem ahnungslosen Opfer zu stehlen. Dies geschieht normalerweise über gefälschte E-Mails oder Websites, die so aussehen, als seien sie von legitimen Quellen wie Banken oder Online-Shops.

Unautorisierte Abbuchungen von Bankkonten können ebenfalls aufgrund von Phishing-Angriffen oder anderer betrügerischer Praktiken wie gestohlenen Kreditkartendaten oder gefälschten Schecks auftreten. In solchen Fällen sollten Opfer sofort ihre Bank kontaktieren, um den Betrug zu melden und Schritte zur Rückbuchung ihrer gestohlenen Gelder einzuleiten.

Es ist wichtig, dass Verbraucher vorsichtig sind, wenn sie persönliche oder finanzielle Informationen online weitergeben. Es ist auch wichtig, auf verdächtige Aktivitäten auf ihren Bankkonten zu achten und bei Bedarf schnell zu handeln, um unautorisierte Abbuchungen zu stoppen.

Was muss ich unternehmen, wenn ich Opfer geworden bin?

Verbraucher sollten stets vorsichtig sein, wenn sie persönliche oder finanzielle Informationen online weitergeben und verdächtige Aktivitäten auf ihren Bankkonten im Blick behalten, um unautorisierte Abbuchungen schnell zu stoppen. Sollten Sie Opfer von Phishing geworden sein, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Bank oder Kreditkartenfirma über den Betrug zu informieren.

  • Ändern Sie alle Passwörter, die mit Ihrem Bankkonto oder Ihrer Kreditkarte in Verbindung stehen .
  • Melden Sie den Betrug bei den örtlichen Strafverfolgungsbehörden.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Kontostände, um sicherzustellen, dass keine weiteren unautorisierten Abbuchungen erfolgt sind.
  • Hier finden Sie die Warnungen der Verbraucherzentrale vor aktuellen Phishing Methoden.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Wenn Sie unautorisierte Zahlungen auf Ihrem Konto feststellen, haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Erstattung des Zahlungsbetrags nach § 675u S. 2 BGB. Der Zahlungsdienstleister muss, wenn er dieses Recht verweigern will, nachweisen, dass eine Autorisierung durch den Kunden erfolgt ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Bank die Rückbuchung verweigern kann. Wenn die Veranlassung des Zahlungsvorgangs durch die unbekannten Täter aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dem Kunden zugerechnet werden kann, kann ein Anspruch auf Rückbuchung entfallen. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Nutzung von Online-Banking die Sorgfaltspflichten beachten, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind.

Auch die Verweigerung der Rückbuchung der Bank kann im Einzelfall ausgeschlossen sein. Dies ist der Fall, wenn die Abbuchungen ohne Verwendung einer starke Kundenauthentifizierung möglich waren oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister eine starke Kundenauthentifizierung nicht akzeptiert. Die Kundenauthentifizierungen unterscheiden sich je nachdem, bei welcher Bank das Konto geführt wird.

Es wird daher für die Erfolgsaussichten einer Rückbuchung stets auf den Einzelfall ankommen, den wir gerne für Sie prüfen. Hierfür können Sie gerne unser Anmeldeformular nutzen und Ihr Problem schildern. Unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen Ihren Fall individuell und besprechen mit Ihnen die Lösungsmöglichkeiten.

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