Warum die Neustarthilfe auch heute noch relevant ist
Mit der Corona-Pandemie erlebte Deutschland eine wirtschaftliche Ausnahmesituation, die insbesondere Soloselbstständige, Künstler, Schausteller und kurzzeitig Beschäftigte in existenzielle Schwierigkeiten brachte. Für diese Gruppe schuf der Bund die sogenannte Neustarthilfe – ein Hilfsprogramm, das neben den übrigen Corona-Überbrückungshilfen gezielt auf Personen ausgerichtet war, die keine klassischen Betriebskosten nachweisen konnten, aber dennoch erhebliche Umsatzeinbußen erlitten.
Die Antragstellung ist längst abgeschlossen. Was viele Betroffene jedoch unterschätzen: Bundesweit laufen derzeit noch Schlussabrechnungsverfahren, Prüfvorgänge der Bewilligungsstellen und – in erheblichem Umfang – Rückforderungsverfahren. Wer damals einen Abschlag erhalten hat, muss heute unter Umständen Teile der Hilfe zurückzahlen, wenn die tatsächlichen Umsätze höher ausfielen als zunächst prognostiziert, oder wenn die Fördervoraussetzungen rückblickend nicht vollständig erfüllt waren.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Neustarthilfe war ein Bundesprogramm speziell für Soloselbstständige und kurzzeitig Beschäftigte, die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffen waren – die Antragsfrist ist abgelaufen, doch Rückforderungsverfahren laufen weiterhin.
- Wer die Neustarthilfe Voraussetzungen nicht vollständig erfüllte oder zu hohe Abschlagszahlungen erhalten hat, muss mit Rückforderungen der Bewilligungsstellen rechnen – teils mit erheblichen Nachzahlungspflichten.
- Gegen unberechtigte Rückforderungsbescheide bestehen rechtliche Möglichkeiten: Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann in vielen Fällen Überzahlungen reduzieren oder Bescheide gänzlich abwenden.
