Haus geerbt: Wann müssen Miterben ausgezahlt werden?
Wird eine Immobilie von mehreren Personen gemeinsam geerbt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft gemäß § 2032 BGB. Das bedeutet, dass alle Miterben gemeinsam Eigentümer des Hauses werden. Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung können grundsätzlich nur gemeinsam getroffen werden.
Möchte ein Miterbe das Haus allein behalten oder selbst nutzen, müssen die übrigen Miterben in der Regel ausgezahlt werden. Dadurch wird ihr Anteil am Nachlass abgegolten und die Erbengemeinschaft kann aufgelöst werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Erben mehrere Personen eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) – Entscheidungen können nur gemeinsam getroffen werden.
- Will ein Miterbe das Haus allein übernehmen, muss er die übrigen Erben auf Basis des Verkehrswerts (abzüglich bestehender Belastungen) auszahlen.
- Bei Uneinigkeit bleiben nur der Verkauf der Immobilie oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung – meist mit finanziellen Nachteilen verbunden.
