T: 0711 320918-20 // E: kanzlei@vonbuttlar.com

Erblasser in Deutschland, Erbe im Ausland: Freibeträge

anwalt erbrecht stuttgart

// Wenn Grenzen das Erbe kompliziert machen //

In unserer globalisierten Welt sind grenzüberschreitende Erbfälle längst keine Seltenheit mehr. Deutsche Staatsangehörige leben im Ausland, ausländische Erben erhalten Vermögen in Deutschland, oder der Nachlass erstreckt sich über mehrere Länder. Diese Situationen bringen erhebliche rechtliche und steuerliche Herausforderungen mit sich, die weit über das hinausgehen, was bei rein deutschen Erbfällen zu beachten ist.

Besonders komplex wird es, wenn ein Erblasser in Deutschland gelebt hat, aber Erben im Ausland hinterlässt. In solchen Fällen stellen sich grundlegende Fragen: Welche Freibeträge gelten? Wie wird eine Doppelbesteuerung vermieden? Welches Recht findet Anwendung? Diese Fragen haben nicht nur akademische Bedeutung – sie können über erhebliche Steuerlasten oder deren Vermeidung entscheiden.

Das Wichtigste im Überblick

// Rechtliche Grundlagen: Das Fundament internationaler Erbfälle //

Deutsche Erbschaftsteuer bei ausländischen Erben

Die deutsche Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Grundsätzlich unterliegen alle Personen der deutschen Erbschaftsteuerpflicht, die Vermögen von einem in Deutschland ansässigen Erblasser erhalten – unabhängig davon, wo sie selbst ihren Wohnsitz haben.

Freibeträge im internationalen Kontext

Die Freibeträge des § 16 ErbStG gelten grundsätzlich auch bei grenzüberschreitenden Erbfällen. Entscheidend ist dabei die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Erblasser und Erbe.

Bei ausländischen Erben können sich jedoch Besonderheiten ergeben, wenn diese nur beschränkt steuerpflichtig sind. In solchen Fällen werden die Freibeträge anteilig gekürzt, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht anderes vor.

Doppelbesteuerungsabkommen als Schutzschild

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern sollen. Diese Abkommen funktionieren nach verschiedenen Methoden:

Anrechnungsverfahren: Die im Ausland gezahlte Steuer wird auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet.

Freistellungsverfahren: Bestimmte Vermögenswerte werden in Deutschland von der Besteuerung freigestellt.

Die Anwendung der DBA erfordert jedoch eine genaue Prüfung der jeweiligen Bestimmungen, da sich die Abkommen in ihren Regelungen erheblich unterscheiden können.

// Hauptaspekte grenzüberschreitender Erbfälle //

Bestimmung des anwendbaren Erbrechts

Die Europäische Erbrechtsverordnung bestimmt, welches nationale Erbrecht bei grenzüberschreitenden Erbfällen zur Anwendung kommt. Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Diese Regelung kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben, da sich die nationalen Erbrechte teilweise fundamental unterscheiden. Während das deutsche Erbrecht beispielsweise Pflichtteilsrechte vorsieht, kennen andere Rechtsordnungen solche Beschränkungen der Testierfreiheit nicht.

Der Erblasser kann jedoch durch eine ausdrückliche Rechtswahl bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommen soll. Diese Wahlmöglichkeit sollte in internationalen Konstellationen immer geprüft werden, da sie erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.

Vermögensbewertung im internationalen Vergleich

Ein oft übersehener Aspekt bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist die Bewertung von Vermögensgegenständen. Die deutschen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) können zu anderen Werten führen als die Bewertung nach ausländischem Recht.

Besonders relevant wird dies bei:

  • Immobilien: Unterschiedliche Bewertungsverfahren können zu erheblichen Abweichungen führen
  • Unternehmensbeteiligungen: Verschiedene Bewertungsansätze für nicht börsennotierte Anteile
  • Lebensversicherungen: Unterschiedliche Behandlung von Rückkaufswerten

Diese Bewertungsunterschiede können sich sowohl auf die Höhe der Erbschaftsteuer als auch auf die Anwendung von Freibeträgen auswirken.

Besonderheiten bei EU-Ausländern

Für Erben aus EU-Mitgliedstaaten gelten aufgrund europarechtlicher Vorgaben besondere Regelungen.

// Praktische Tipps für Betroffene //

Dokumentation und Nachweis

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist eine sorgfältige Dokumentation besonders wichtig. Folgende Unterlagen sollten rechtzeitig beschafft und aufbewahrt werden:

Für den Erblasser:

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts zum Todeszeitpunkt
  • Aufstellung aller in- und ausländischen Vermögenswerte
  • Kopien aller relevanten Steuerakte und -bescheide
  • Testament oder Erbvertrag mit notarieller Beglaubigung

Für die Erben:

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes
  • Steuerbescheinigungen aus dem Wohnsitzstaat
  • Bankvollmachten und Kontounterlagen
  • Immobiliengutachten bei ausländischen Objekten

Fristen beachten

Die deutschen Erbschaftsteuerfristen gelten auch bei internationalen Sachverhalten:

  • Anzeigepflicht innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung
  • Abgabe der Steuererklärung meist innerhalb eines Jahres
  • DBA-Anträge sollten frühzeitig gestellt werden

// Checkliste für grenzüberschreitende Erbfälle //

Sofortmaßnahmen nach dem Erbfall

  • Aufstellung aller Vermögenswerte (in- und ausländisch)
  • Bestimmung der Steuerpflicht aller Beteiligten
  • Prüfung anwendbarer Doppelbesteuerungsabkommen
  • Kontaktaufnahme mit den zuständigen Finanzämtern
  • Sicherung wichtiger Unterlagen und Vollmachten

Mittelfristige Planung

  • Beauftragung qualifizierter Beratung
  • Einholung von Rechtsgutachten bei komplexen Sachverhalten
  • Prüfung von Gestaltungsalternativen
  • Koordination mit ausländischen Beratern
  • Beantragung von DBA-Verfahren

Langfristige Optimierung

  • Überprüfung der Nachlassplanung
  • Anpassung testamentarischer Verfügungen
  • Prüfung von Unternehmensnachfolgemodellen
  • Regelmäßige Aktualisierung bei Rechtsänderungen
  • Aufbau dauerhafter Beratungsstrukturen

Die erfolgreiche Bewältigung internationaler Erbfälle erfordert nicht nur juristisches und steuerliches Fachwissen, sondern auch Erfahrung im Umgang mit verschiedenen Verwaltungen und Rechtssystemen.

// Internationale Kompetenz als Erfolgsfaktor //

Grenzüberschreitende Erbfälle gehören zu den komplexesten Aufgaben im Erbrecht. Die Kombination aus verschiedenen Rechtssystemen, steuerlichen Regelungen und administrativen Verfahren erfordert sowohl umfassendes Fachwissen als auch praktische Erfahrung.

Wer mit einem internationalen Erbfall konfrontiert ist, sollte nicht zögern, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Investition in qualifizierte Beratung zahlt sich fast immer durch Steuerersparnisse und vermiedene Fehler aus.

Die Digitalisierung und internationale Kooperation der Verwaltungen wird die Abwicklung solcher Fälle mittelfristig vereinfachen. Bis dahin bleibt die kompetente Begleitung durch erfahrene Berater der Schlüssel zum Erfolg bei internationalen Erbfällen.

// Häufig gestellte Fragen //

Ja, grundsätzlich gelten die deutschen Freibeträge nach § 16 ErbStG auch für ausländische Erben. Bei beschränkt steuerpflichtigen Erben können die Freibeträge jedoch gekürzt werden, es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine Gleichbehandlung vor. EU-Bürger haben aufgrund des Europarechts meist Anspruch auf die vollen Freibeträge.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, die verhindern sollen, dass Erbschaften in beiden Ländern besteuert werden. Sie funktionieren entweder durch Freistellung (ein Staat verzichtet auf die Besteuerung) oder durch Anrechnung (die im anderen Staat gezahlte Steuer wird angerechnet). Die Anwendung muss meist beantragt werden.

Die Europäische Erbrechtsverordnung bestimmt, dass grundsätzlich das Recht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erblasser kann aber durch Rechtswahl bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit zur Anwendung kommt. Diese Wahlmöglichkeit sollte in der Nachlassplanung unbedingt geprüft werden.

Ausländische Vermögenswerte werden nach den deutschen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes bewertet, auch wenn sie im Ausland belegen sind. Dies kann zu Abweichungen gegenüber der ausländischen Bewertung führen. Bei Immobilien sind oft Gutachten erforderlich, bei Unternehmensbeteiligungen kommen verschiedene Bewertungsverfahren in Betracht.

Ja, wenn Sie Vermögen von einem deutschen Erblasser erben oder deutscher Staatsangehöriger sind, müssen Sie grundsätzlich eine deutsche Erbschaftsteuererklärung abgeben. Die Anzeigepflicht besteht innerhalb von drei Monaten nach Kenntniserlangung des Erbfalls. Auch beschränkt Steuerpflichtige haben diese Pflichten.

Bei einer drohenden Doppelbesteuerung sollten Sie prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem anderen Staat existiert. Ist dies der Fall, können Sie meist die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer beantragen oder eine Freistellung erwirken.

Internationale Erbfälle dauern meist deutlich länger als rein deutsche Erbschaften. Rechnen Sie mit mindestens 12-18 Monaten, in komplexen Fällen auch mit mehreren Jahren. Die Dauer hängt von der Kooperationsbereitschaft der ausländischen Behörden, der Verfügbarkeit von Unterlagen und der Komplexität des Sachverhalts ab.

Sie benötigen alle Unterlagen, die den Erbfall und die Vermögenswerte dokumentieren, oft mit apostillierter Übersetzung. Dazu gehören: internationale Sterbeurkunde, Testament, Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis, Vermögensaufstellung, ausländische Steuerbescheinigungen, Gutachten für Immobilien und Unternehmensbewertungen. Eine vollständige Liste sollten Sie mit Ihrem Berater abstimmen.

Ja, auch nach Eintritt des Erbfalls bestehen oft noch Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören die strategische Ausschlagung von Erbteilen, die Geltendmachung von DBA-Vorteilen, die Korrektur von Steuererklärungen bei neuen Erkenntnissen oder die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen zwischen den Erben. Wichtig ist, dass entsprechende Schritte zeitnah eingeleitet werden, da oft Fristen zu beachten sind.

Ihre Anfrage

Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktinformationen
Rechtsschutzversicherung

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, überspringen Sie diesen Schritt bitte.