Was passiert beim Erbfall ohne Testament?
Ein Todesfall trifft Familien oft unvorbereitet. Wenn dann kein Testament vorhanden ist, stehen die Hinterbliebenen vor praktischen und rechtlichen Fragen, die sich schnell häufen: Wer erbt überhaupt? Was muss sofort erledigt werden? Was kann noch warten? Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht in Stuttgart begleiten wir Mandantinnen und Mandanten durch jeden Schritt dieses Prozesses — von der ersten Orientierung bis zur abschließenden Nachlassabwicklung.
Wenn jemand stirbt, ohne eine letztwillige Verfügung hinterlassen zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft. Das bedeutet: Das gesamte Vermögen des Verstorbenen geht zum Zeitpunkt des Todes unmittelbar auf die gesetzlichen Erben über — ohne dass irgendjemand aktiv werden oder einen Antrag stellen müsste. Diese Gesamtrechtsnachfolge ist ein zentrales Prinzip des deutschen Erbrechts. Die Erben übernehmen damit nicht nur das Vermögen, sondern auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers.
In der Praxis bedeutet das: Sobald der Tod eingetreten ist, sind alle gesetzlichen Erben bereits Erben — auch wenn sie davon noch gar nichts wissen. Diese scheinbar paradoxe Konstruktion hat weitreichende Folgen, insbesondere für die Frist zur Erbausschlagung.
Das Wichtigste in Kürze
- Liegt kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB
- Erben haben ab Kenntnis des Erbfalls nur sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen — danach gilt sie als angenommen, auch wenn der Nachlass überschuldet ist.
- Ohne Testament benötigen Erben in den meisten Fällen einen Erbschein, um Bankkonten zu entsperren oder Grundbucheinträge zu ändern.
