Was ist eine Erbengemeinschaft beim Immobilienbesitz?
Verstirbt eine Person, die Eigentümerin einer Immobilie war, und hinterlässt mehrere Erben, so entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Das Haus oder die Wohnung gehört dann allen Erben gemeinsam – keiner kann allein darüber verfügen. Diese gesamthänderische Bindung ist der Kern vieler Erbstreitigkeiten.
Für den Verkauf einer geerbten Immobilie gilt daher ein grundlegendes Prinzip: Einstimmigkeit. Alle Miterben müssen zustimmen – ein einzelner Erbe kann den Verkauf weder erzwingen noch verhindern, ohne dass bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Wichtigste im Überblick
- Für den Verkauf einer geerbten Immobilie ist die Zustimmung aller Miterben erforderlich.
- Blockiert ein Miterbe den Verkauf, kann die Teilungsversteigerung als letztes Mittel beantragt werden.
- Der Auskauf eines Miterben ist oft die pragmatischere Alternative zur Versteigerung.
- Spekulationssteuer kann anfallen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft wird.
- Erbschein oder notarielles Testament sind Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
