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Enterben wegen grobem Undank

enterben wegen groben undank

// Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen //

Die Enterbung wegen groben Undanks zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Erbrechts. Nach § 2333 BGB muss der Erblasser schwerwiegende Verfehlungen nachweisen können – etwa körperliche Misshandlungen, massive Bedrohungen oder eine vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflichten. Die Rechtsprechung legt dabei strenge Maßstäbe an. Nicht jeder Familienstreit oder jede Enttäuschung rechtfertigt eine Enterbung. Vielmehr muss das Verhalten des Pflichtteilsberechtigten so gravierend sein, dass es das familiäre Band nachhaltig zerstört. Eine sorgfältige Dokumentation der Vorfälle und eine rechtssichere Gestaltung des Testaments sind daher unerlässlich.

Hinter jedem Fall von Enterbung wegen groben Undanks steht ein tiefgreifender menschlicher Konflikt. Oft haben sich Eltern und Kinder oder Geschwister über Jahre hinweg entfremdet. Was vielleicht mit kleinen Kränkungen begann, wuchs zu einer unüberbrückbaren Kluft. Die emotionale Belastung für alle Beteiligten ist enorm. Für den Erblasser bedeutet die Entscheidung zur Enterbung meist einen schmerzhaften Schlusspunkt unter einer gescheiterten Beziehung. Gleichzeitig plagen viele Betroffene Zweifel, ob dieser finale Schritt moralisch vertretbar ist. Gerade deshalb ist eine ausgewogene rechtliche Beratung in unserer Kanzlei bei von Buttlar Rechtsanwälte wichtig, weil wir sowohl die juristischen als auch die menschlichen Aspekte berücksichtigen.

Das Wichtigste im Überblick

// Die emotionale Dimension der Enterbung //

Die Entscheidung, nahe Angehörige zu enterben, gehört zu den schwierigsten und emotional belastendsten Schritten im Leben. Oft geht dieser Entscheidung eine lange Geschichte von Enttäuschungen, Verletzungen und zerrütteten Beziehungen voraus. Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent durch diesen herausfordernden Prozess.

// Was bedeutet "grober Undank" im rechtlichen Sinne? //

Der Begriff des „groben Undanks“ als Enterbungsgrund ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Nach §§ 2333 ff. BGB muss es sich um schwerwiegende Verfehlungen handeln, die das familiäre Verhältnis nachhaltig zerrütten. Dazu gehören:

  • Körperliche Gewalt oder schwere Bedrohungen gegen den Erblasser
  • Erhebliche Verletzungen der familiären Pflichten
  • Systematische Vernachlässigung in Notsituationen
  • Schwerwiegende Beleidigungen oder respektloses Verhalten


Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) legt dabei strenge Maßstäbe an. Nicht jede familiäre Auseinandersetzung oder Entfremdung rechtfertigt eine Enterbung.

// Die rechtssichere Gestaltung der Enterbung //

Eine wirksame Enterbung erfordert mehr als nur emotionale Gründe. Als Ihre rechtlichen Berater:

  1. Prüfen wir sorgfältig, ob die Voraussetzungen für eine Enterbung vorliegen
  2. Dokumentieren alle relevanten Vorfälle und sichern Beweise
  3. Gestalten ein rechtssicheres Testament unter Beachtung aller Formvorschriften
  4. Bereiten Sie auf mögliche rechtliche Auseinandersetzungen vor

// Alternativen zur Enterbung //

Nicht immer ist eine vollständige Enterbung der beste Weg. Wir entwickeln mit Ihnen auch alternative Strategien:

  • Minimierung des Pflichtteils durch lebzeitige Schenkungen
  • Testamentarische Auflagen und Bedingungen
  • Einsetzung von Vor- und Nacherben
  • Einrichtung einer Testamentsvollstreckung

// Unsere Expertise für Ihren Erfolg //

Mit jahrelanger Erfahrung im Erbrecht und zahlreichen erfolgreich begleiteten Enterbungsfällen stehen wir Ihnen als verlässliche Partner zur Seite. Unsere Expertise wurde in mehreren Grundsatzurteilen bestätigt.

// Häufig gestellte Fragen //

Eine vollständige Enterbung ist möglich, wenn schwerwiegende Gründe nach § 2333 BGB vorliegen. Die Hürden sind jedoch hoch und müssen gerichtsfest dokumentiert werden.

Wichtig sind schriftliche Dokumentationen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste oder polizeiliche Anzeigen. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Beweissicherung.

Ja, der Enterbte kann den Pflichtteil einklagen. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Gestaltung des Testaments mit anwaltlicher Unterstützung.

Die Erfolgsaussichten hängen von der Schwere der Verfehlungen und der Beweislage ab. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer individuellen Situation.

Ja, von der Pflichtteilsminimierung bis zur Testamentsvollstreckung existieren verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die wir mit Ihnen erörtern.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Der zeitliche Aufwand variiert je nach Komplexität und möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall. In einem Erstgespräch klären wir Ihre Situation und skizzieren die nächsten Schritte.

Ja, Sie können Ihre testamentarischen Verfügungen jederzeit ändern oder widerrufen. Wir beraten Sie auch in diesem Fall.

Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser können wir Ihre Interessen wahren und eine optimale Strategie entwickeln.

// Weiterführende Informationen //

// Ihr Weg zu uns //

Nutzen Sie unser Erstgespräch für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Enterbung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.

Ihre Anfrage

Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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