20.09.2024 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute den Klagen eines Hoteliers und eines Friseurs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stattgegeben. Mit den Urteilen verbessern sich die Erfolgsaussichten für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen weiter, nachdem bereits das Verwaltungsgericht Freiburg im Juli 2024 die Rückforderungen in mehreren Fällen als rechtswidrig eingestuft hatte (siehe unten unsere Meldung vom 11.07.2024) .
Musterverfahren für das Hotel-, Gaststätten- und Friseurgewerbe
Am 18. September 2024 verhandelte das
Verwaltungsgericht Stuttgart zwei Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen (Link Stuttgarter Zeitung) – darunter auch ein Verfahren unserer Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte. Das Gericht hatte zwei Fälle aus dem Friseurhandwerk und dem Hotel- und Gaststättengewerbe als Musterverfahren ausgewählt.
Heute hat das Verwaltungsgericht die Urteile verkündet. Danach waren die Klagen erfolgreich. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Im Verlauf der mündlichen Verhandlung hat sich aber herausgestellt, dass die Soforthilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die betroffenen Betriebe angekündigt worden waren. Daran muss sich das Land nun halten. Der Versuch der L-Bank, die Zahlungen nachträglich in ein rückzahlbares Darlehen umzudeuten, sei rechtswidrig. Rechtsanwältin Oberdorfer: „Heute ist ein guter Tag für alle Corona-geschädigten Hoteliers, Gastronomen und Friseure in Baden-Württemberg. Wir freuen uns sehr, dass nun auch das Verwaltungsgericht Stuttgart die Rückforderungen der L-Bank als rechtswidrig eingestuft hat”.
Die heutigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Da das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat, ist damit zu rechnen, dass die Verfahren in der nächsten Instanz fortgesetzt werden.
Verbesserte Erfolgsaussichten für betroffene Unternehmen in Baden-Württemberg
Von den heutigen Urteilen profitieren nicht nur Friseure, Hoteliers und Gastwirte. Die Entscheidungen gelten auch für alle anderen Branchen, die die Soforthilfen zum Überleben in der Krisenzeit benötigt haben. So erhöhen sich die Erfolgsaussichten auch für Unternehmen aus dem Einzelhandel, der Tourismus- und Reisebranche, der Sport- und Freizeitbranche sowie aus dem Veranstaltungs- und Kultursektor. Allein bei der Corona-Soforthilfe sollen bisher 10.000 Widerspruchsverfahren registriert worden sein. Zum anderen sind derzeit mehr als 1.000 Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg anhängig, Tendenz steigend. Hintergrund dieser Klagen sind so genannte Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank. Nach diesen Bescheiden müssen kleine Unternehmen und Freiberufler Zuschüsse in vierstelliger, teilweise fünfstelliger Höhe zurückzahlen. Alle Bescheide wurden mit standardisierten Begründungen verschickt.
Für viele Betroffene stellen diese Forderungen eine kaum zu bewältigende finanzielle Belastung dar, sie fürchten um ihre Existenz. Die Rückforderungen stehen in krassem Widerspruch zu der versprochenen unbürokratischen Unterstützung von Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.