Der Brief vom Landwirtschaftsamt kommt oft unerwartet: Die Förderung der vergangenen Jahre soll ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, dazu kommen Zinsen. Für viele Betriebe geht es dabei um erhebliche Beträge und damit schnell um die Liquidität des gesamten Hofes.
- Rückforderung bei Fehlern oder Verstößen: Wurde Agrarförderung zu Unrecht gezahlt oder wurden Auflagen verletzt, hebt die Behörde den Bewilligungsbescheid ganz oder teilweise auf und fordert den Betrag per Bescheid zurück. Typische Auslöser sind Flächenabweichungen, fehlerhafte Angaben und nicht eingehaltene Verpflichtungszeiträume
- Zinsen und Sanktionen kommen oft hinzu: Neben der Erstattung fallen in der Regel Zinsen an, bei fehlerhaften Angaben können Kürzungen oder weitere Sanktionen folgen. Auf Vertrauensschutz kann sich nicht berufen, wer die Rechtswidrigkeit kannte oder grob fahrlässig nicht kannte
- Schnell handeln lohnt sich: Für Widerspruch oder Klage gilt in der Regel eine Frist von einem Monat. Wer schon im Anhörungsverfahren sorgfältig Stellung nimmt und Nachweise vorlegt, verbessert seine Ausgangslage
