Testament Archiv

Im Jahr 2020 betrug die Scheidungsrate in Deutschland rund 38,5 %. Die Kosten für das Scheidungsverfahren betrugen durchschnittlich € 3.826,96. Weitere hohe Kosten entstehen den Geschiedenen durch den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich, der häufig von dem einen Ehegatten an den anderen gezahlt werden muss.
Im Rahmen unseres Vortrags zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung anschaulich auf. Selbstverständlich besteht am Ende der Veranstaltung auch die Möglichkeit Fragen an die Referenten zu stellen.
Im Jahr 2020 betrug die Scheidungsrate in Deutschland rund 38,5 %. Die Kosten für das Scheidungsverfahren betrugen durchschnittlich € 3.826,96. Weitere hohe Kosten entstehen den Geschiedenen durch den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich, der häufig von dem einen Ehegatten an den anderen gezahlt werden muss.
Viele Paare glauben durch die Eheschließung ausreichend abgesichert zu sein – auch für den Fall, dass einer der Partner stirbt. Dass dies jedoch nicht so ist, zeigt sich in dramatischer Weise an der gesetzlichen Erbfolge bei kinderlosen verheirateten Paaren. Kinderlose Ehepaare sollten daher zwingend eine Regelung treffen, die den Partner absichert. Ansonsten erben nämlich auch die Eltern oder die Geschwister des Verstorbenen.
Bei der Planung der Vermögensnachfolge stellen sich viele Eltern von nicht erwerbstätigen oder nicht erwerbsfähigen Kindern die Frage, wie dieser Umstand bei der Nachlassplanung bestmöglich berücksichtigt werden kann. In diesem Artikel erklären wir, warum es bei Kindern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aufkommen können oder sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, unerlässlich ist, passende Regelungen zu treffen.
Fälle, wie der nachfolgend geschilderte, kommen in unserer anwaltlichen Praxis immer wieder vor. Die Mutter unseres Mandanten war Bildhauerin und ist vor Kurzem verstorben. Sie hinterließ neben einer Immobilie auch von ihr hergestellte Kunstgegenstände von erheblichem Wert. In ihrem Testament verfügte sie, dass ihr Sohn Alleinerbe werden sollte.
11.06.2021 In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht dem Partner kein Erbrecht zu. Der Gesetzgeber sieht dies nur für Ehegatten bzw. vor dem 01.10.2017 eingetragene Lebenspartner vor. Damit der Partner im Todesfall nicht leer ausgeht, muss man aktiv werden. Einseitig erfolgt diese letztwillige Verfügung durch ein Testament. Eine festere Bindung entsteht durch einen Erbvertrag.