Patchwork-Familien benötigen dringend ein Testament

Patchwork-Familien benötigen dringend ein Testament

Inhaltsverzeichnis

Was sind Patchworkfamilien?

Durch die zunehmende Zahl an Scheidungen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Mehrfachehen tritt die sogenannte „Patchwork-Familie“ als Modell immer häufiger auf. Als Patchwork-Familie werden Familienkonstellationen bezeichnet, die vom klassischen Mutter-Vater-Kind-Modell abweichen. Bringt einer der Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die neue Beziehung, so handelt es sich hierbei beispielsweise um eine solche Patchwork-Familie. Das Beispiel zeigt, dass dieses Familienmodell häufig vorkommt und damit weit verbreitet ist.

Gilt die gesetzliche Erbfolge auch bei Patchwork-Familien?

Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Zuge, wenn kein wirksames Testament und kein Erbvertrag errichtet wurde. In diesem Fall werden nach dem Tod eines der Elternteile der Ehepartner und die leiblichen Kinder Erben. Selbstverständlich greift diese gesetzliche Erbfolge auch bei Patchwork-Familien. Und genau dort liegt auch das Problem:

Welche Probleme treten ohne Testament auf?

Die gesetzliche Erbfolge kann für die Kinder und die Ehepartner in der Patchwork-Familie zu einem echten Problem werden. Obwohl Patchwork-Familien weit verbreitet und mittlerweile zu Recht gesellschaftlich akzeptiert werden, unterscheidet der Gesetzgeber, was die Erbfolge angeht, weiterhin zwischen leiblichen Kindern und Stiefkindern. Selbst wenn man beispielsweise eine sehr enge Bindung zu seinem Stiefkind aufgebaut hat und es nicht von den leiblichen Kindern unterscheidet, führt die gesetzliche Erbfolge dazu, dass das Stiefkind weder Erbe wird, noch Pflichtteilsansprüche hat. Die gesetzliche Erbfolge kann und muss daher bei einer Patchwork-Konstellation vernünftigerweise abgeändert werden. Durch ein Testament kann man sich bewusst dafür entscheiden, allen Kindern, ob Stiefkind oder leibliches Kind, etwas zukommen zu lassen.

Auch bei nicht harmonischen Patchworkfamilien, kann die gesetzliche Erbfolge zu massiven Problemen führen. Errichtet man kein Testament, kann es passieren, dass der neue Ehepartner sich nach dem Tod in einer Erbengemeinschaft mit dem leiblichen Kind aus einer früheren Beziehung wiederfindet und den Nachlass mit diesem auseinandersetzen muss. Auch solche konfliktträchtigen Situationen können ausschließlich durch die Erstellung eines Testaments vermieden werden.

Wie erstelle ich ein Testament?

Das Gute ist: Eltern können selbst Vorsorge treffen und diese unerwünschten Folgen ganz leicht vermeiden. Hierzu ist es wichtig, dass ein wirksames Testament erstellt wird. Man benötigt lediglich einen Stift und ein Papier sowie eine Vorstellung davon, was nach dem eigenen Tod passieren soll. Ein Notar ist nicht notwendig, das spart Kosten. Ehegatten können auch gemeinsam ein Testament erstellen, wobei bei nicht verheirateten Paaren ein Erbvertrag aufgesetzt werden muss, wenn gemeinsam testiert werden soll. Damit steuerliche Freibeträge optimal ausgeschöpft werden und das Testament im Zweifelsfall auch wirksam ist, empfiehlt es sich, sich näher mit dem Thema Testament zu beschäftigen oder auch die Expertise einer Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen. Möchten Sie ein perfekt auf den Einzelfall zugeschnittenes rechtssicheres und optimales Testament, so ist es sinnvoll, eine Kanzlei mit der Erstellung des Entwurfs zu beauftragen.

 

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