Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen seit Jahren unwirksam

Inhaltsverzeichnis

  • BGH: PKV haben Beitragserhöhungen jahrelang nicht ausreichend begründet
  • Privatversicherte können überhöhte PKV-Beiträge zurückfordern
  • von Buttlar Rechtsanwälte prüft Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung kostenfrei

Privatversicherten sind sie regelmäßig ein Dorn im Auge: die ständigen Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen. Das müssen sich die Betroffenen aber in vielen Fällen nicht gefallen lassen. Millionen Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre waren illegal. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2020 in zwei verbraucherfreundlichen Urteilen bestätigt. Versicherte können überhöhte Beträge zurückerstattet bekommen. Können auch Sie ihr Geld zurückfordern? Wir klären auf.

Jetzt überhöht gezahlte Beiträge zurückfordern

Warum die Privaten Krankenversicherungen die Erhöhungen der PKV-Beiträge erstatten müssen

Der BGH hat mit zwei Entscheidungen vom 16.12.2020 – IV ZR 294/19 und 314/19 entschieden, dass Beitragserhöhungen in der PKV unwirksam sind, wenn den Versicherungsnehmern nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Gründe für die Erhöhung mitgeteilt wurden. Die Versicherungsunternehmen müssen in ihren Erhöhungsschreiben ausdrücklich angeben, welche der Rechnungsgrundlagen der Beiträge – die Kosten der Versicherungsleistungen oder veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten – sich verändert hat. Eine bloße Auflistung einer Vielzahl anderer Faktoren reicht nicht aus. Die vom BGH verurteilte AXA zählte unter anderem die Kapitalmarktsituation und das Zinsumfeld auf, ohne zu erklären, welcher dieser Faktoren für den höheren Beitrag ursächlich sein sollte. Ähnliche floskelhafte Begründungen verwendeten auch viele andere Privaten Krankenversicherer für die zum Teil massiven Beitragserhöhungen. Die Versicherungsnehmer erfuhren aber nicht, welche konkrete Rechnungsgrundlage für die Erhöhung ihrer Prämien ausschlaggebend war. Der BGH stellte nun fest, dass derartige Beitragserhöhungen ohne die erforderliche Mitteilung unwirksam sind und die PKV ihren Versicherungsnehmern die erhöhten Beiträge erstatten müssen.
Die Privatversicherten können daher die überhöht gezahlten Beiträge seit 2012 zurückfordern! Die Höhe der Rückerstattungen beläuft sich in den meisten Fällen auf mehrere tausend Euro. Privatversicherte sollten deshalb jetzt handeln und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Ansprüche auf Beitragserstattungen könnten bis zu 10 Jahre zurückreichen

Der BGH hat bislang nicht geklärt, für welchen Zeitraum die Privatversicherten ihre Erstattungsansprüche geltend machen können. Üblicherweise verjähren derartige Ansprüche mit Ablauf von drei Kalenderjahren. Zuviel gezahlte Beiträge könnten demnach bis einschließlich 2019 zurückverlangt werden. In ähnlichen Fällen hat der BGH jedoch entschieden, dass die Verjährungsfrist bei einer umstrittenen Rechtsfrage erst ab einer höchstrichterlichen Klärung zu laufen beginnt. Verbraucher sollen nicht gezwungen werden, in entsprechenden Fällen zur Vermeidung der Verjährung ohne Rechtssicherheit „auf gut Glück“ gegen die mächtigen Konzerne vor Gericht zu ziehen. Erstattungsansprüche können danach bis zu 10 Jahre in die Vergangenheit geltend gemacht werden. Diese Rechtslage dürfte auch für die Privatversicherten bei der Erstattung der überhöhten Beiträge gelten.
Privatversicherte sollten die Gelegenheit nicht verpassen, jetzt überhöht gezahlte Beiträge von ihren Krankenversicherungen zurückzufordern. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte steht Ihnen hierfür mit einem starken Team und ausgezeichneter Expertise im Verbraucherschutz gerne zur Seite. Im Rahmen einer persönlichen und kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihre Ansprüche und bewerten gemeinsam die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Zu den kostenlosen Leistungen gehört auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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