SO REGELN SIE IHREN NACHLASS – INDIVIDUELL, WIRKSAM & KOSTENGÜNSTIG

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

SO REGELN SIE IHREN NACHLASS – INDIVIDUELL, WIRKSAM & KOSTENGÜNSTIG

SO REGELN SIE IHREN NACHLASS – INDIVIDUELL, WIRKSAM & KOSTENGÜNSTIG

// TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG //

» GERECHTE VERTEILUNG REGELN

Insbesondere wenn sich mehrere Erben den Nachlass teilen müssen empfiehlt es sich eine Person zu bestimmen, die diese Verteilung vornimmt: den Testamentsvollstrecker. Ohne eine solche Person müssen sich die Erben selbst auseinandersetzen, was erhebliches Streitpotenzial in sich birgt. Denn das Nachlassgericht kümmert sich – entgegen einer verbreiteten Ansicht – nicht um die gerechte Verteilung des Nachlasses.

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Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass festzustellen, erforderlichenfalls einen Erbschein zu beantragen, das Nachlassvermögen im Sinne des Erblassers oder der Erblasserin zu verteilen, Vermächtnisse zu erfüllen und Teilungsanordnungen durchzuführen.
Testamentsvollstreckung anzuordnen ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Erben und Vermächtnisnehmer bedacht wurden oder auch wenn der Nachlass vom Wert her und der Art nach umfangreich ist.
Grundsätzlich könnte jeder Testamentsvollstrecker sein. Oft wird einer der Erben als Testamentsvollstrecker bestimmt, was aber nicht zu empfehlen ist, insbesondere dann wenn der Nachlass umfangreich und vielfältig ist. Besser ist es eine neutrale Person, zum Beispiel einen Freund oder eine Freundin der Familie, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Wenn es aber um mehr geht, als nur um die Verteilung von Bankguthaben und Nachlassgegenständen empfiehlt sich einen Rechtsanwalt oder Notar dafür auszuwählen. Er sollte auch nicht aus der Generation des Erblassers stammen, denn er sollte auch dann noch in der Lage sein das Amt anzutreten, wenn der Erblasser oder die Erblasserin in hohem Alter stirbt. Regelmäßig empfiehlt es sich auch einen Ersatz-Testamentsvollstrecker zu bestimmen.

//  TESTAMENT - WEITERE INTERESSANTE THEMEN  //

Eine Blonde ältere Dame auf einem Sofa. Im Hintergrund ein Bücherregal
GESETZLICHE ERBFOLGE
Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn keine sog. letztwillige Verfügung – also Testament oder Erbvertrag – getroffen wurde. Im Gesetz finden sich genaue Vorgaben, wer Erbe wird, wenn keine anderen Bestimmungen getroffen wurden.
Älteres Ehepaar sitzt lachend auf dem Sofa und umarmt sich
BERLINER TESTAMENT
Vielfach entscheiden sich Ehegatten dazu, ein gemeinsames Testament zu errichten. In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff „Berliner Testament“.
attracktiver Mann sitzt mit Händen hinter dem Kopf auf der Couch
TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG
Insbesondere wenn sich mehrere Erben den Nachlass teilen müssen empfiehlt es sich eine Person zu bestimmen, die diese Verteilung vornimmt: den Testamentsvollstrecker.

// WAS KOSTET TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG? //

ein sparschwein steht in einem grauen Raum

» EMPFEHLUNG DES DEUTSCHEN NOTARVEREINS

Der Erblasser oder die Erblasserin kann im Testament oder Erbvertrag regeln wie der Testamentsvollstrecker vergütet werden soll. Allerdings sollte er dabei beachten, dass Testamentsvollstreckung eine durchaus anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe sein kann. Wenn der Testamentsvollstrecker nichts oder nur einen geringen Betrag dafür bekommt, könnte er das Amt ablehnen wollen oder nur widerwillig antreten. Sinnvoll ist eine Orientierung an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins oder eine Verweisung darauf.
Wir beraten Sie gerne bei der Formulierung zur Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Die Rechtsanwälte der Kanzlei übernehmen auch selbst diese Aufgabe.

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//  TESTAMENT - WICHTIGE THEMEN  //

Neben dem Verlust eines nahen Angehörigen oder Bekannten, kann der Tod und die damit einhergehende Erbschaft für den potentiellen Erben auch wirtschaftlich sehr belastend sein. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel der Nachlass überschuldet ist
Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Örtlich zuständig ist grundsätzlich immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Es ist für die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen und für die Feststellung der Erbfolge zuständig
Wurden Sie im Testament nicht bedacht oder sogar als gesetzlicher Erbe ausdrücklich enterbt? Dann steht Ihnen möglicherweise ein Pflichtteil zu. Der Gesetzgeber sorgt für einen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen Seite und dem berechtigten Anspruch
Schenkungen können im Rahmen der Erbschaft eine große Rolle spielen. Oft besteht der Wunsch, die Angehörigen insbesondere die eigenen Kinder „mit warmen Händen“ zu bedenken, so dass sie schon vor dem eigenen Ableben von dem angesammelten Vermögen
Jeder Erbfall löst grundsätzlich Erbschaftsteuer aus, soweit es durch die Übertragung von Vermögen zu einem Vermögenszuwachs beim Erben; oder sonst Bedachten (Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer,…) kommt.
Die Vermögensnachfolge zu planen bedeutet, Vorsorge zu treffen für die Zeit nach dem Tod. Dies beinhaltet jedoch nicht immer nur, per Testament oder Erbvertrag eine Entscheidung zu treffen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll.
Während es sich beim Testament um einseitige Verfügungen derjenigen handelt, die ihren Nachlass regeln wollen, sind am Erbvertrag die Erben bereits als Vertragspartner dabei. Bei einem Erbvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen.
Die Erstellung eines Testaments bietet jedem Menschen die Möglichkeit für den eigenen Tod vorzusorgen und Regelungen zu treffen, die nach dem eigenen Ableben gelten sollen. Denn klar ist: Wird kein Testament erstellt oder ist dieses unwirksam und wurde auch…

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