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Dieselskandal: Audi muss für manipulierten Audi SQ5 knapp 68.000 Euro erstatten

Klageverfahren bringt Mandanten ein Plus von fast 27.000 Euro gegenüber Privatverkauf

Dass bei einem Neuwagen der Wertverlust schon mit dem Überqueren der Hofeinfahrt des Autohändlers beginnt, ist eine Binsenweisheit. Doch wenn irgendwann ans Licht kommt, dass ein einst neu erworbenes Fahrzeug der oberen Preisklasse mit einem Dieselmotor ausgerüstet ist, der die angegebene Schadstoffklasse nur auf dem Prüfstand dauerhaft schafft, drückt das den Wiederverkaufswert noch mal deutlich weiter nach unten.
Gericht: Audi muss weit mehr zahlen, als bei Privatverkauf erzielbar wäre
Eine Möglichkeit, diesem Dilemma zu entgehen, kann der Rechtsweg sein. So hat beispielsweise das Landgericht Stuttgart kürzlich rechtskräftig entschieden (Urteil vom 25. November 2020, Aktenzeichen 14 O 607/20), dass die Audi AG einem von unserer Kanzlei rechtlich vertretenen Mandanten fast 68.000 Euro zahlen und im Gegenzug seinen Audi SQ5 3.0 TDI zurücknehmen muss. Damit liegt der vom Gericht festgelegte Erstattungsbetrag gut 27.000 Euro über den 40.000 Euro, auf die das Fahrzeug zuvor von einem Audi-Autohaus geschätzt wurde.

Rückruf für Erfolg mitentscheidend

Mitentscheidend für die Durchsetzung vor Gericht ist in solchen Fällen regelmäßig die Feststellung, dass der jeweilige Dieselmotor die angegebene Schadstoffklasse – hier EURO 5 – in der Regel lediglich auf dem Prüfstand einhält, der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) im Normalbetrieb aber deutlich höher liegt.
Nun wurde bei dem 3.0 Liter Aggregat zwar keine Umschaltlogik eingesetzt, wie bei den Motoren des Typs EA 189 von VW, deren Entdeckung den sogenannten „Dieselskandal“ im September 2015 erst ins Rollen brachte. Doch laut einer Mitteilung des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) vom 23. Januar 2018 wurden bei der Überprüfung des Fahrzeugs andere unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Das KBA hatte festgestellt, dass die schadstoffmindernde sogenannte „schnelle Motoraufwärmfunktion“ fast ausschließlich im Prüfzyklus NEFZ anspringt. Im realen Betrieb dagegen unterbleibt die damit erzielbare Minderung des NOx-Ausstoßes. Entsprechend ordnete die Behörde einen Rückruf (Code 23X6) an.

Privatverkauf oft nur die zweitbeste Option

Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi, die mit einem 3.0 Liter Dieselmotor – unabhängig davon ob der Motor die EURO 5 oder die EURO 6 Schadstoffklasse erfüllt – sollten also, bevor sie ihr Auto freihändig verkaufen, rechtlich prüfen lassen, ob es nicht doch einen besseren Weg gibt.

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