Abgaskartell: Bafin prüft Verstoß gegen Ad-hoc-Pflicht von Daimler und VW

09. August 2017Eine Sprecherin der Bafin-Aufsichtsbehörde bestätigte am Montag 07.08.2017, dass die Bafin nun gegen die Autobauer Daimler und VW wegen des möglichen Verstoßes der Adhoc-Pflichten (Berichtspflichten) ermittelt.

Relevante Informationen, die den Aktienkurs erheblich verändern können, müssen von börsennotierten Unternehmen gemeldet werden.
Die Bafin prüft nun, ob Daimler und VW, die sich selbst wegen des Verstoßes gegen das Kartellrecht anzeigt haben, nicht auch gleichzeitig ihre Aktionäre informieren hätten müssen. Die Aktienkurse der beiden Unternehmen hatten nach der Bekanntgabe der Selbstanzeigen spürbar nachgegeben.

Sollte die Prüfung nun ergeben, dass gegen die Ad-hoc Pflicht verstoßen worden ist, kommt auf die Autobauer nun erneut finanzieller Ärger zu: Gegen juristische Personen, zu denen börsennotierte Unternehmen gehören, können mittlerweile Bußgelder von bis zu 2,5 Millionen Euro oder von 2% des gesamten Vorjahresumsatzes verhängt werden.
Besonderes Pech: erst seit Juli 2017 gelten diese hohe Bußgeldstrafen.