Autokredit widerrufen und Darlehensraten und Anzahlung zurückfordern

Inhaltsverzeichnis

  • Profitieren Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
  • Ob Benziner oder Diesel – lösen Sie sich vorzeitig vom Kreditvertrag und geben Sie Ihr Auto zu einem attraktiven Preis zurück
  • Auch bereits beendete Verträge können noch widerrufen werden
  • Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung

Tausende Verbraucher können durch Kreditwiderruf Geld sparen

Verbraucher können Kreditverträge, die sie nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, auch heute noch widerrufen. Selbst bereits beendete Verträge können noch widerrufen werden. Möglich ist das, weil viele Banken nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert haben oder nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in den Verträgen aufgeführt sind.

Hat der Fahrzeughändler den Darlehensvertrag beim Kauf gleich mit vermittelt, hat der Widerruf auch Auswirkungen auf den Kaufvertrag. In diesem Fall kann der Verbraucher sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug alle gezahlten Darlehensraten und eine eventuell geleistete
Anzahlung zurück. Auch die künftigen Darlehensraten müssen nicht mehr bezahlt werden. Verlangen Banken bei Autofinanzierungen bei der Fahrzeugrückgabe einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs, profitieren Verbraucher von den aktuell hohen Gebrauchtwagenpreisen.
Der Kreditwiderruf lohnt sich!

Europäischer Gerichtshof: Banken haben fehlerhafte Vertragsklauseln verwendet

Die Möglichkeit zum Widerruf geht auf eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. In seinem Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat der EuGH entschieden, dass Verbraucher in Kreditverträgen klar und verständlich über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt werden müssen. Nicht ausreichend ist der Verweis auf eine Paragraphenkette im Gesetz. Schon diesen Anforderungen erfüllt kaum ein Kreditvertrag deutscher Banken. Der Bundesgerichtshof hat auf diese Entscheidung reagiert (Urteile vom 27.10.2020, Az. XI ZR 489/19 und XI ZR 525/19) und seine bisherige bankenfreundliche Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher angepasst.

Am 09.09.2021 hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187/20) die Rechte der Verbraucher dann weiter gestärkt. So sind z.B. die Vertragsangaben zum Verzugszinssatz, zur Vorfälligkeitsentschädigung und zur außergerichtlichen Streitbeilegung in tausenden
Kreditverträgen nicht ausreichend um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Verbraucher, die ab dem 12.Juni 2014 einen Kreditvertrag zur Finanzierung ihres Fahrzeugs abgeschlossen haben, sollten ihren Vertrag deshalb unbedingt anwaltlich überprüfen lassen.

Was kostet der Widerruf?

Wir prüfen im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in den meisten Fällen die Kosten für die Durchsetzung des Widerrufs gegenüber der Bank. Im Zuge unserer Beauftragung stellen wir eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und kümmern
uns im Anschluss um die Abwicklung

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