SENEC Speicher: Erste Erfolge für Betroffene!

Solar-Energiespeicher mit Brandgefahrwarnungsschild

Inhaltsverzeichnis

von Buttlar Rechtsanwälte schließt erste Vergleiche für ihre Senec-Mandanten ab

● Landgericht Frankfurt verurteilt einen Händler

● Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises oder Neulieferung eines anderen Speichers möglich

● von Buttlar Rechtsanwälte betreut bereits eine dreistellige Anzahl an Mandanten im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich!

Erste Vergleiche und Gerichtsurteil

Nach über einem Jahr der juristischen Aufarbeitung der ersten Brände und Fernabschaltungen der Stromspeicher von SENEC, konnte von Buttlar Rechtsanwälte erste handfeste Erfolge verzeichnen. Neben der Geltendmachung der Garantierechte auf Einhaltung der Kapazitäten, konnten auch erste Gewährleistungsrechte durchgesetzt werden. Das LG Frankfurt verurteilte in einem Versäumnisurteil (nicht rechtskräftig) einen Händler auf Rückabwicklung des Vertrages. Der Händler hatte sich nicht gegen die Klage verteidigt.

Nachdem letztes Jahr noch flächendeckend die Händler die Qualität der Produkte von Senec beteuerten, lassen viele Händler nunmehr verlauten dem Hersteller den Rücken kehren zu wollen. In diesem Zuge konnten auch bereits Einigungen auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises oder Neulieferung von Speicher anderer Hersteller mit Händlern erzielt werden.

Aufarbeitung des Brandes vom 19.03.23 immer noch nicht abgeschlossen

Obwohl im Jahr 2022 die Speicher mit einer neuen Software Technik ausgestatten wurden, geriet im März 2023 wieder ein Speicher in Brand. Der Hersteller griff erneut ein und reduzierte die Kapazität und Be- und Entladeleistung vieler Speicher der gleichen Modulgeneration.

Unserer Ansicht nach hätte ein Speicher der laut Datenblatt der Anwendungsnorm VDE-AR-E 2510-50 2017-05 entspricht schon zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit einer solchen Software ausgestattet sein müssen, um Zellschädigungen zu erkennen und Brände zu verhindern. Schon bezüglich der Brände im März 2022 hat der Hersteller in den von uns geführten gerichtlichen Verfahren eingeräumt, dass die damaligen Vorfälle auf „der Schädigung einer Batteriezelle eines Zulieferbetriebs, der in Verbindung mit ungünstigen Umfeldeinflüssen schlussendlich zu den Verpuffungen führte“, beruhen soll.

Auf der Website des Herstellers wird nunmehr versichert, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird, um herauszufinden was genau im März 2023 zu dem erneuten Brand geführt hat. Jedenfalls soll bis Ende Mai der Zustand bei allen betroffenen Speichern wieder aufgehoben werden. Aus vielen Gesprächen mit unseren Mandanten ist uns bekannt, dass jedoch immer noch eine Vielzahl an Speichern den Beschränkungen unterliegen.

Kontaktformular: https://vonbuttlar.com/senec/

Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

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