Datenleck bei Mediamarkt, Kaufland und OTTO: Betroffene können Schadensersatz fordern

Goldene Kreditkarte auf einer schwarzen Tastatur

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Datenleck betrifft die deutschen Online-Marktplätze von Mediamarkt, Kaufland und OTTO.
  • Über 1.000.000 sensible Datensätze von Kunden weitgehend ungesichert im Netz abrufbar.
  • Die wenigsten Verbraucher wissen, dass sie von einem DSGVO-Verstoß betroffen sind.
  • Prüfen Sie mithilfe der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte, ob Sie betroffen sind und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Online-Marktplätze von Mediamarkt, Kaufland und OTTO betroffen

Große Handelsunternehmen wie Mediamarkt, Kaufland und OTTO verkaufen im Internet nicht nur ihre eigenen Waren. Oft bieten diese Firmen den Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, auch Produkte von kleineren Händlern direkt über ihre Online-Marktplätze zu erwerben. Das bekannteste Beispiel hierfür ist der Amazon Marketplace. Häufig bemerken die Käufer bei der Bestellung aber gar nicht, dass die Ware von einem Dritthändler kommen. Die wahren Verkäufer der Ware sind über eine Schnittstelle mit dem Online-Marktplatz verbunden, hierfür bedienen sie sich der Hilfe eines so genannten Schnittstellendienstleisters.

Schlecht gesicherte Online-Marktplätze werden zum Sicherheitsrisiko für Kunden

Einer dieser Schnittstellendienstleister hatte die Kundendaten allerdings nicht ausreichend geschützt. Dieser DSGVO-Verstoß führte dazu, dass seit 2018 über 1.000.000 sensible Datensätze von Nutzern der Online-Marktplätze von Mediamarkt, Kaufland und OTTO im Internet weitgehend ungesichert abrufbar sind. Das bedeutet, dass auch Kriminelle diese Daten für ihre Straftaten nutzen können.
Bekannt wurde die Sicherheitslücke aber erst Mitte des Jahres 2021. Damals stieß ein IT-Experte zufällig auf das Datenleck. Leider hat sich seitdem für die Verbraucher kaum etwas verbessert. Die Wenigsten wissen überhaupt, dass sie von dem Datenleck betroffen sind. Dabei ist das Sicherheitsrisiko enorm!

Finden Sie heraus, ob Sie von dem DSGVO-Verstoß betroffen sind

Haben Sie seit dem Jahr 2018 etwas bei einem der folgenden Marktplätze gekauft?

  • Otto
  • Mediamarkt
  • Kaufland (früher real)

Dann sind Sie möglicherweise von der Sicherheitslücke betroffen.

Nützliche Tipps für Betroffene

Vielleicht werden Ihre Daten bereits von Kriminellen missbraucht. Datenschutz-Experten raten deshalb zur Vorsicht bei verdächtigen E-Mails, z.B. wenn Sie der vermeintliche Online-Shop unerwartet kontaktiert. Außerdem sollte das Bankkonto gut im Auge behalten und auf verdächtige Abbuchungen überprüft werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in seriösen Online-Datenbanken zu prüfen, ob die eigenen Daten bereits für kriminelle Zwecke missbraucht wurden. Eine Überprüfungsmöglichkeit bietet etwa die Datenbank des Hasso-Plattner-Instituts oder die Webseite Have I Been Pawned.

Betroffene Verbraucher können Schadensersatz geltend machen

Wenn Sie von dem Datenleck betroffen sind, steht Ihnen möglicherweise Schadensersatz zu. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte gehört zu den bestbewerteten Verbraucherrechtskanzleien in Deutschland und steht Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite.
Wir bieten Ihnen:

  • Kostenlose Prüfung, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind
  • Bei Betroffenheit eine kostenlose und unverbindliche rechtliche Erstberatung
  • Die kostenlose Übernahme der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutz-Versicherung
  • Die kompetente Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen erfahrenen Rechtsanwalt

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