Das Problem: Keine Kündigung bei der Basisrente möglich
Anders als bei anderen Versicherungen können Sie eine Rürup-Rente nicht einfach kündigen und sich das eingezahlte Geld auszahlen lassen. Bei der Basis-Rentenversicherung ist die Beitragsfreistellung die einzige vertragliche Möglichkeit, sich von der weiteren Beitragszahlung zu befreien. Eine Kündigung zur Auszahlung des Rückkaufswertes war bei diesem Vertragstyp nicht möglich.
Viele Versicherungsnehmer haben ihren Vertrag daher beitragsfrei gestellt – der Vertrag läuft aber weiter, nur ohne weitere Zahlungen. Das eingezahlte Geld bleibt gebunden.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden – aber möglicherweise noch heute widerrufen.
- Viele R+V-Verträge aus 2008–2010 enthalten eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
- Bei fehlerhafter Belehrung läuft die 30-Tages-Frist nie an – der Widerruf bleibt möglich.
- Ein erfolgreicher Widerruf bringt den Rückkaufswert ohne Abzug der Abschlusskosten zurück.
- Steuerliche Folgen vorab mit einem Steuerberater klären.
