Mini Cooper SE Rückruf: Beseitigt ein Software Update die Brandgefahr?
Aktuell werden „Mini Cooper“ mit Elektroantrieb in die Werkstätten gerufen, um Fehlfunktionen in der Batterie zu beseitigen. Reicht aber ein
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Unterstützung bei der Unfallabwicklung? Oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten dagegen vorgehen? Wir sind Ihre Experten für Verkehrsrecht und Gewährleistungsansprüche bei Fahrzeugen. Unsere Kanzlei setzt Ihre Rechte durch – kompetent, schnell und zuverlässig.
Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung. Wir klären die Schuldfrage, unterstützen Sie bei der Wahl eines Gutachters und sorgen dafür, dass Ihre Reparaturkosten, Schmerzensgeld und Versicherungsansprüche schnell und unkompliziert geregelt werden. Ob Sachschaden oder Personenschaden – wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um nach einem Unfall schnell zu Ihrem Recht zu kommen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß oder der Nutzung eines Handys am Steuer erhalten? Wir helfen Ihnen, Bußgelder zu vermeiden oder zu reduzieren. Unsere Kanzlei prüft die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und vertritt Sie bei Ordnungswidrigkeiten, damit Sie mögliche Strafen minimieren und Ihren Führerschein behalten.
Wir prüfen Ihre Rechte beim Kauf eines Gebraucht– oder Neuwagens und setzen diese konsequent durch. Ob Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – wir sorgen dafür, dass Sie im Falle von Mängeln oder Täuschungen zu einer gerechten Lösung kommen. Unsere Experten minimieren Ihren finanziellen Schaden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Umfassende Unterstützung bei der Schadensregulierung
Verteidigung bei Verkehrsverstößen
Verteidigung gegen Entzug des Führerscheins
Unterstützung bei Fahrzeugmängeln
Beratung zu Problemen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen
Lassen Sie sich nicht auf Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners ein, die Ihre Rechte einschränken. Dazu gehören Vereinbarungen über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder andere Punkte. Die Versicherung des Gegners verspricht Ihnen nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe.
Sie können Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dabei unterstützt Sie Von Buttlar Rechtsanwälte, indem wir die Erfolgsaussichten prüfen und den Einspruch formulieren.
Ob nach einem Verkehrsunfall eine Strafanzeige erstattet werden soll, hängt von der Schwere des Unfalls und den Umständen ab. Hier einige Punkte, die bei der Entscheidung helfen können:
Eine Strafanzeige ist sinnvoll bei Verdacht auf eine Straftat (Fahrerflucht, Drogen- oder Alkoholkonsum), bei schweren Personenschäden oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung.
Bei leichten Unfällen, bei denen nur Sachschaden entstanden ist, z.B. bei kleinen Blechschäden, ist in der Regel kein Strafantrag erforderlich. Wenn der Unfall keine strafrechtlich relevanten Delikte beinhaltet und es nur um die Klärung der Schuldfrage oder Versicherungsansprüche geht, kann auf eine Strafanzeige verzichtet werden.
Ein Strafantrag kann theoretisch jederzeit gestellt werden. Es ist jedoch sinnvoll, dies möglichst bald nach dem Unfall zu tun. Die Verjährungsfrist für Straftaten beträgt zwar in der Regel drei Jahre, aber es ist immer besser, so früh wie möglich zu handeln, um den Ermittlungsbehörden die Arbeit zu erleichtern.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich vor allem dann, wenn die Schuldfrage unklar ist, hohe Schäden oder Verletzungen vorliegen oder es Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung gibt. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, eine faire Entschädigung zu erhalten und Sie vor unnötigen rechtlichen Risiken schützen.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Ansonsten können die Kosten je nach Streitwert und Rechtslage variieren, wobei eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein kann, um die Kosten zu decken. Es empfiehlt sich, den Anwalt vorab nach den zu erwartenden Kosten zu fragen, um Klarheit zu haben.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten. Diese Kosten sind Teil der Schadenersatzansprüche, die Sie geltend machen können.
Bei einer Teilschuld werden die Anwaltskosten anteilig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Den Rest müssen Sie gegebenenfalls selbst zahlen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren in den meisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Streitwert, der sich aus dem entstandenen Schaden ergibt.
Beispiel: Bei einem Schaden von 5.000 Euro betragen die Anwaltskosten im außergerichtlichen Bereich nach dem RVG ca. 500 bis 700 Euro (abhängig von den genauen Gebühren und der Anzahl der notwendigen Tätigkeiten). Es empfiehlt sich, den Anwalt vorab nach den zu erwartenden Kosten zu fragen, um Klarheit zu haben.
Kommt es nur zu einer Beratung ohne weitere Schritte, fällt in der Regel eine Beratungsgebühr an, die bis zu 250 Euro betragen kann.
In bestimmten Fällen kann ein Erfolgshonorar vereinbart werden, wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geht. Dies ist jedoch selten und nur in bestimmten Fällen zulässig.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für eine Vielzahl von Kosten auf, die durch einen Verkehrsunfall entstehen, sowohl für Sachschäden (Reparatur, Totalschaden, Mietwagen) als auch für Personenschäden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall). Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche frühzeitig anmelden und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten, um sicherzustellen, dass alle Ihre Rechte gewahrt werden.
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