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Pflicht zur Empfängerprüfung bei Überweisungen ab Oktober 2025 – das ändert sich für Bankkunden

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in der Eurozone eine neue EU-Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr sicherer machen soll: Die sogenannte Verification of Payee (VoP) – auch bekannt als IBAN-Namensprüfung – wird für Banken verpflichtend. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden. Was das konkret für Privat- und Firmenkunden bedeutet, erfahren Sie hier.

 

Was ist die Verification of Payee (VoP)?

Die Verification of Payee ist ein neues Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, bei dem der Empfängername mit der angegebenen IBAN abgeglichen wird. Sie ist Teil der EU-Verordnung (EU) 2024/886 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012, (EU) 2021/1230 und der Richtlinie 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro.

Die VoP gilt für:

  • SEPA-Überweisungen
  • SEPA-Instant Payments (Echtzeitüberweisungen)
  • Zahlungen im Online-Banking oder am Bankschalter

 

So funktioniert der Name-IBAN-Abgleich

Beim Ausführen einer Überweisung prüft die Bank im Hintergrund, ob der eingegebene Name zum Inhaber der IBAN passt. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb von drei Sekunden und wird nach dem folgenden Ampelsystem angezeigt:

  • 🟢 Grün – Übereinstimmung: Name und IBAN stimmen exakt überein. Die Zahlung kann bedenkenlos freigegeben werden.
  • 🟡 Gelb – Nahezu Übereinstimmung: Leichte Abweichungen (z. B. „Mueller“ statt „Müller“). Der korrekte Kontoinhabername wird angezeigt – der Zahler entscheidet.
  • 🔴 Rot – Keine Übereinstimmung: Der eingegebene Name passt nicht zur IBAN – deutlicher Warnhinweis.
  • ⚪ Kein Ergebnis: Technische Probleme oder fehlende Daten – Zahlung auf eigenes Risiko.

 

Was passiert bei Warnungen oder Fehlern?

Die Bank stoppt die Überweisung nicht automatisch. Der Kunde entscheidet selbst, ob er sie trotz Warnung freigibt. Wichtig:

  • Bei grüner Bestätigung übernimmt künftig die Bank die Haftung, falls die Überweisung fehlschlägt.
  • Bei gelber oder roter Warnung haftet der Kunde selbst – daher ist genaue Prüfung notwendig.

 

Wichtigkeit der Verification of Payee für sichere Zahlungen

Welche Betrugsmaschen werden durch die VoP erschwert?

Die neue Sicherheitsprüfung schützt vor allem vor:

  • Rechnungsbetrug: Kriminelle fälschen Rechnungen und ändern nur die IBAN.
  • CEO-Fraud: Täter geben sich als Vorgesetzte aus und veranlassen hohe Überweisungen an Betrugskonten.

Durch den Abgleich von Name und IBAN wird sichergestellt, dass Zahlungen nur an den tatsächlichen Kontoinhaber erfolgen.

 

Technische Details und Besonderheiten für Firmenkunden

  • Firmenkunden können bei Bedarf zusätzliche Identifikatoren wie Steuernummer, Handelsregisternummer oder LEI mit angeben – je nach Angebot der Bank.
  • Banken müssen ihre Kundendaten in einheitliche Matching-Datenbanken übertragen und vorab aufbereiten (Data Cleanup).
  • Der Service ist nicht separat bepreist – auch nicht für Geschäftskunden.
  • Ein Opt-Out für Bulk-Zahlungen (z. B. Lohnläufe) ist für Firmenkunden möglich – allerdings steigt damit das Haftungsrisiko, worauf explizit hingewiesen werden muss (für Privatkunden ist das VoP verpflichtend).

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