Rechtlicher Rahmen der Solarpark-Projektfinanzierung
Solarpark-Projekte werden typischerweise über Zweckgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG strukturiert. Die Finanzierung erfolgt entweder über klassische Bankkredite, nachrangige Mezzanine-Darlehen, Namensschuldverschreibungen oder öffentlich angebotene Wertpapiere.
Aus kapitalmarktrechtlicher Sicht greift je nach Gestaltung das Vermögensanlagengesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch oder das Wertpapierprospektgesetz.
Das Wichtigste im Überblick
- Mangelhafte Gesellschafter-, Pacht- oder Netzanschlussverträge gefährden oft die langfristige Wirtschaftlichkeit. Achten Sie besonders auf Laufzeitsicherungen und klare Haftungsregeln.
- Unrealistische Ertragsprognosen oder verschwiegene Interessenkonflikte sind zentrale Fehlerquellen. Diese bieten häufig Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche bei Kapitalverlusten.
- Eine fundierte rechtliche Prüfung der Projektstruktur und der EEG-Compliance vor der Investition ist unerlässlich, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und abzusichern.
