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Soforthilfe nicht zurückzahlen

Soforthilfe nicht zurückzahlen

// Rechtliche Möglichkeiten nach wegweisenden Urteilen //

Das Wichtigste im Überblick

// Bahnbrechende Urteile: Kein Rückzahlungszwang für Corona-Soforthilfen //

In zwei wegweisenden Verfahren hat die Kanzlei von Buttlar bedeutende Erfolge gegen die L-Bank errungen. Unsere Mandantinnen müssen die erhaltene Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. Diese Urteile haben Signalwirkung für ganz Baden-Württemberg und potenziell bundesweite Bedeutung. Die Gerichte bestätigten dabei unsere Rechtsauffassung, dass die ursprüngliche Antragstellung und Bewilligung rechtmäßig waren und die nachträgliche Rückforderung der Soforthilfe nicht gerechtfertigt ist. Diese Erfolge zeigen exemplarisch, dass sich der Weg durch die Instanzen lohnen kann.

// Die rechtliche Situation im Überblick //

Die rechtliche Grundlage für Rückforderungen von Corona-Soforthilfen findet sich in den §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen, unter denen Behörden Verwaltungsakte widerrufen oder zurücknehmen können. Dabei müssen strenge rechtliche Anforderungen erfüllt sein, die in vielen Fällen nicht gegeben sind. Unsere erfolgreich durchgeführten Musterprozesse beweisen: Diese Rückforderungen sind keineswegs unumstößlich.

// Unsere Expertise bei Soforthilfe-Rückforderungen //

Als führende Kanzlei im Bereich der Corona-Soforthilfen haben wir bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich bei der Anfechtung von Rückforderungsbescheiden unterstützt. Unsere langjährige Erfahrung im Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle souverän zu bearbeiten. Die wegweisenden Musterprozesse gegen die L-Bank, die wir für unsere Mandantinnen gewinnen konnten, bestätigen unsere Expertise und schaffen eine wichtige Grundlage für alle betroffenen Unternehmen.

// Dokumentation für Ihre Fallprüfung //

Eine sorgfältige Prüfung Ihres Falls erfordert verschiedene wichtige Dokumente. Zentral sind dabei der ursprüngliche Bewilligungsbescheid der Soforthilfe sowie der aktuelle Rückforderungsbescheid. Ergänzend benötigen wir Ihre Geschäftsunterlagen aus dem relevanten Zeitraum, die ursprünglichen Liquiditätsprognosen sowie Nachweise über die tatsächliche Geschäftsentwicklung. Mit diesen Unterlagen können wir Ihre Situation umfassend analysieren und die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.

// Der Weg zur erfolgreichen Anfechtung //

Der Weg zu einer erfolgreichen Anfechtung beginnt mit einer ausführlichen Erstberatung, in der wir Ihre spezifische Situation kennenlernen. Darauf folgt eine gründliche Analyse aller relevanten Unterlagen, auf deren Basis wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihr Verfahren entwickeln. In der Umsetzungsphase übernehmen wir die professionelle Vertretung Ihrer Interessen gegenüber allen beteiligten Behörden und Institutionen. Dabei behalten wir stets das Ziel im Blick, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

// Häufig gestellte Fragen //

Nein, wie unsere Musterprozesse beweisen, sind viele Rückforderungen erfolgreich anfechtbar.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.

Ja, wir handeln häufig erfolgreich Ratenzahlungen oder Stundungen aus.

Die Urteile haben Präzedenzwirkung für Baden-Württemberg und können die Erfolgsaussichten ähnlich gelagerter Fälle deutlich verbessern.

Typischerweise 3-6 Monate, abhängig von der Komplexität und Behördenauslastung.

Ohne rechtliche Schritte drohen Mahnverfahren und Vollstreckung. Daher ist schnelles Handeln wichtig.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch dann noch rechtliche Schritte einleiten.

Dies hängt von Ihrem individuellen Fall ab und bedarf einer sorgfältigen Vorabprüfung. 

Mit einer professionellen Ersteinschätzung, bei der wir Ihre Unterlagen prüfen und Erfolgsaussichten bewerten.

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