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Senec-Speicher V2.1 und V3: Aktueller Bericht über Urteile und Gerichtsverfahren

    • Modultausch soll jetzt anlaufen
    • Es gibt schon einige erfolgreiche Urteile gegen Händler
    • Die meisten Gerichtsverfahren laufen noch
    • Kostenlose Erstberatung und Deckungsanfrage durch von Buttlar Rechtsanwälte

 

Erfolg der angekündigten Tauschaktion offen

Senec hat angekündigt, im dritten Quartal 2024 mit dem Modultausch zu starten. Das bedeutet, der Hersteller von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern muss jetzt liefern. Denn viele Betroffene sind nach wie vor unsicher, ob die neuen LFP-Module tatsächlich „State of the Art“ sind und wann der Austausch in ihrem speziellen Fall stattfindet.

Unterdessen haben uns zuletzt wieder Nachrichten erreicht, wonach die Speicherkapazität von 70 % weiter auf 50 % reduziert wurde oder die Geräte komplett abgeschaltet wurden. Diese Entwicklung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die die Technikkompetenz von Senec ohnehin kritisch sehen. Aus dieser Fraktion gibt es viele, die bereits auf Rückabwicklung des Speicherkaufs klagen oder sich überlegen, den Klageweg zu beschreiten.

Gewährleistung

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte führt deutschlandweit Klagen gegen eine Vielzahl von Händlern. Regelmäßig sind die Gerichtsverfahren auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet, nachdem die Käufer von Senec Speichern vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. Zum aktuellen Stand unserer Klageverfahren können wir Folgendes berichten:

Versäumnisurteile: Es gibt bereits einige obsiegende Urteile, in denen der beklagte Händler sich nicht oder zu spät gegen die Klage verteidigt hat. In diesen Verfahren konnten wir zugunsten unserer Mandanten Versäumnisurteile erwirken. Es handelt sich dabei aber nur um wenige Fälle.

Gerichtliche Vergleiche: Im Normalfall findet eine mündliche Verhandlung statt. Diese wird üblicherweise dazu genutzt, um Vergleichsmöglichkeiten auszuloten. Dort, wo die Prozessparteien kompromissbereit sind, bestehen gute Chancen auf eine gütliche Lösung des Konflikts. Es gibt jedoch keine Standardlösung, die auf alle Fälle anwendbar ist. Es kommt immer auf die individuellen Vorstellungen der Beteiligten und auch auf deren Schmerzgrenze an.

Konditionierungsbetrieb: Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt sind Mängel am Speicher, die schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. Dass ein Speicher irgendwann nach der Inbetriebnahme in den Konditionierungsmodus versetzt wurde, ist nach Ansicht der meisten Gerichte kein Mangel. Die Konditionierung könne auch eine reine Sicherheitsmaßnahme des Herstellers sein, die keinen zwingenden Schluss auf technische Mängel des streitgegenständlichen Speichers zu einem früheren Zeitpunkt erlaube. Anders sieht es dagegen bei Speichern aus, deren Kapazität bereits bei deren Inbetriebnahme auf 70 % oder weniger gedrosselt war.

Sachverständigengutachten: Ist die Frage, ob der streitgegenständliche Speicher Mängel aufweist, nicht schon aufgrund des schriftlichen Vortrags der Prozessparteien eindeutig zu beantworten, geben die Gerichte ein Sachverständigengutachten in Auftrag. Dieses soll klären, ob der streitgegenständliche Speicher technische Mängel aufweist. Uns liegt zwar noch kein verwertbares Gutachten zu diesem Thema vor. Nach unseren Recherchen liegen aber zahlreiche Indizien vor, die auf eine entsprechende Konstruktions- und Fertigungsmängel schließen lassen. Es ist auch schwer vorstellbar, dass Senec diesen immensen finanziellen und logistischen Aufwand betreibt, um ca. 100.000 Speicher umzurüsten, wenn die aktuellen Speichermodule keine ernstzunehmenden Fehler aufweisen würden.

Widerruf

In bestimmten Fällen steht den Käufern von Senec-Speichern neben den Gewährleistungsrechten auch ein Widerrufsrecht zu. Das BGB gewährt Verbrauchern in besonderen Situationen (z.B. Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wurde der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, läuft die Frist erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen ab.

Der Widerruf hat schon in mehreren Fällen zum Erfolg geführt. So gab es einige Händler, die ihren Kunden einen außergerichtlichen Vergleich angeboten haben. Außerdem liegen uns einige Urteile vor, in denen der Klage nach einem wirksamen Widerruf stattgegeben wurde.

Von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bekam unmittelbar nach dem Brand im März 2022 die erste Anfrage eines betroffenen Senec Kunden. Seither verfolgt sie die Entwicklung der von zahlreichen technischen Problemen gekennzeichnete Historie der Serien Senec.Home V2.1 und V3.

Die Anwälte des Photovoltaik Teams haben sich in dieser Zeit nicht nur mit allen auftretenden Rechtsfragen befasst, sondern auch die für die Bearbeitung notwendigen technischen Fachkenntnisse erworben. Im Zuge dessen gelang es, in zahlreichen Fällen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – einvernehmliche und für den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.

 

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