Aus der gestern versandten Händlerinformation der Senec-GmbH, die der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vorliegt, ergibt sich, dass die EnBW-Tochter den betroffenen Kunden statt der brandgefährlichen Lithium-Ionen Batterien neu entwickelte Lithium-Eisenphosphat-Module anbieten will. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was dabei zu beachten ist.
Das Angebot
Das Tauschangebot richtet sich an alle Kunden, deren Speicher der Modelle V2.1 und V3 sich im Konditionierungsbetrieb befinden und seit August 2023 nur bis zu 70 Prozent beladen werden können. Konkret heißt das:
- Kunden mit V3 System erhalten das Angebot zum kostenfreien Austausch ihrer bisherigen Module gegen neue Lithium-Eisenphosphat-Module.
- Kunden mit V2.1 System bekommen das Angebot zum kostenfreien Systemupgrade auf ein V3 System mit Lithium-Eisenphosphat-Modulen.
Nach dem Austausch soll allen Kunden wieder die vollständige Speicherkapazität zur Verfügung stehen. Beginnen soll die kostenfreie Tauschaktion im Sommer 2024. Bis dahin verbleiben die Speicher im Konditionierungsbetrieb.
Offene Fragen
Wir haben in den vergangenen Monaten über tausend anwaltliche Erstberatungen für betroffene Senec-Kunden durchgeführt. In den Gesprächen zeigte sich ein klares Bild. Die Kunden wünschen sich einen zu 100 % funktionierenden Speicher ohne Brandrisiko. Deshalb stellt die Ankündigung zunächst einmal ein diskutables Angebot dar. Bei genauer Betrachtung stellen sich aber einige Fragen, die noch beantwortet werden müssen.
Die Tauschaktion wird sich aus rein praktischen Gründen über viele Monate hinziehen. Deshalb werden bis zur endgültigen Umsetzung die Gewährleistungsansprüche vieler tausend Kunden verjähren. Sicherheitshalber sollten die betroffenen Speicherbesitzer ihre Ansprüche gegenüber den Händlern unabhängig von dem Tauschangebot sichern. Denn heute kann kein betroffener Senec-Kunde zuverlässig beurteilen, ob die neuen Module auch tatsächlich fehlerfrei funktionieren.
Unklar ist auch, ob die Herstellergarantie nach dem Tausch neu zu laufen beginnt. Offen ist zudem, wie diejenigen Kunden das Angebot bewerten, die das Vertrauen in die Technologiekompetenz von Senec nach den zahlreichen Vorfällen und den langandauernden Einschränkungen verloren haben.
Gewährleistungsrechte sichern!
Rechtsanwalt Wolf von Buttlar meint zu der aktuellen Ankündigung: „Für mich ist die Entwicklung eines komplett neuen Speichermoduls verbunden mit der weiter andauernden Beschränkung auf 70 Prozent ein klares Eingeständnis, dass die gedrosselten Batteriemodule mangelhaft sind.“ Deshalb sollten alle Betroffenen darauf achten, dass ihre Gewährleistungsrechte gegenüber den Installateuren nicht verjähren. Die einzuhaltende Frist beträgt zwei Jahre ab Lieferung des Speichers. Nur wer diese Frist einhält, kann auch dann, wenn die neu entwickelten Module nicht geliefert werden oder nicht richtig funktionieren sollten, seine Rechte gegenüber dem Händler durchsetzen.
Von Buttlar Rechtsanwälte
Wir sind eine bundesweit tätige auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei mit zehn Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen. Wir gehören zu den ersten Adressen für Verbraucher im Bereich erneuerbare Energien. Die Kanzlei bekam unmittelbar nach dem Brand im März 2022 die erste Anfrage eines betroffenen Senec Kunden. Seither verfolgen wir die Entwicklung der von zahlreichen technischen Problemen gekennzeichnete Historie der Serien Senec.Home V2.1 und V3.
Unsere Anwälte des Photovoltaik Teams haben sich in dieser Zeit nicht nur mit allen auftretenden Rechtsfragen befasst, sondern auch die für die Bearbeitung notwendigen technischen Fachkenntnisse erworben. Im Zuge dessen gelang es, in zahlreichen Fällen – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – einvernehmliche und für den Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen.