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SENEC GMBH: BRANDGEFAHR DURCH SCHADHAFTE BATTERIESPEICHER

  • Zehntausende Speicher wurden per Ferndiagnose abgeschaltet
  • Brandgefahr durch schadhafte Batteriespeicher (NCA Zellen)
  • von Buttlar Rechtsanwälte kann den Austausch schadhafter Module eriwrken oder Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Speicher für Sie prüfen!

Nach mehreren Bränden von Heimspeichern der SENEC.Home-Reihe hat der Hersteller Anfang März über 60.000 Heimspeicher zwangsabgeschaltet. Mittlerweile wurde vielfach Abhilfe versprochen. Deutschlandweit stehen aber weiterhin viele Speicher still. Betroffenen droht die Gefahr, dass in den Speichern beschädigte Zellen vorhanden sind. Sie können aber jetzt handeln.

Der Speicherhersteller Senec musste Anfang März zehntausende seiner Batteriespeicher mittels Fernabschaltung herunterfahren. Den Grund erfuhren die Kunden erst im Nachhinein: Schadhafte NCA-Zellen hatten in mehreren Fällen Brände verursacht. Nach einigen Software-Updates befinden sich laut Hersteller seit Mitte Juni die meisten Speicher wieder in Betrieb. Senec behauptet, Brandgefahren nunmehr durch Fernüberwachung erkennen zu können. Viele Betroffene müssen sich aber weiterhin sorgen. Kunden berichten, dass ihre Speicher immer noch abgeschaltet sind oder nach kurzer Laufzeit wieder heruntergefahren wurden. In diesen Fällen hält Senec die Wiederinbetriebnahme für zu gefährlich. Andere beklagen, dass der Speicher nach den letzten Updates nur noch verminderte Ladeleistungen erbringt.

Die Betroffenen sind aber nicht schutzlos. Sie haben ein Recht auf Austausch schadhafter Module oder auch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Speicher. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte setzt die Rechte vieler geschädigter Senec-Kunden deutschlandweit durch. In den meisten Fällen können wir für unsere Mandanten rasch außergerichtliche Lösungen erreichen. Wo dies nicht möglich ist, setzen wir die Rechte unserer Mandanten bereits in einer Reihe von Verfahren gerichtlich durch.

Falls auch Sie betroffen sind, handeln Sie jetzt und setzen Sie sich mit uns über das Kontaktformular zur Vereinbarung einer kostenlose Erstberatung mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte in Verbindung. Wenn Sie rechtschutzversichert sind werden wir für Sie kostenfrei eine Deckungsschutzanfrage stellen.

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