Das Haus zu Lebzeiten übertragen — warum immer mehr Eltern diesen Schritt wählen
Die Schenkung eines Hauses an Kinder ist eines der zentralen Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge. Wer sein Immobilienvermögen frühzeitig überträgt, kann Schenkungsteuer-Freibeträge mehrfach ausschöpfen, Pflichtteilsrisiken aktiv steuern und die spätere Erbauseinandersetzung erheblich vereinfachen. Dabei ist die rechtliche Gestaltung entscheidend: Ob Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrecht oder Rückforderungsklauseln — jedes Detail im Schenkungsvertrag hat weitreichende Folgen für Steuern, Pflichtteil und die langfristige Absicherung der Eltern.
Als Anwaltskanzlei für Erbrecht in Stuttgart beraten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Immobilienschenkung — von der ersten Überlegung bis zur Grundbuchumschreibung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Immobilienschenkung an Kinder muss notariell beurkundet werden und erfordert die Umschreibung im Grundbuch
- Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Schenkungsteuerfreibetrag
- Wer sich beim geschenkten Haus einen Nießbrauch vorbehält, muss wissen: Die pflichtteilsrechtliche 10-Jahres-Frist läuft in diesem Fall nicht an.
