Erfolgreiche Klagen gegen Rückforderungen
Viele Unternehmer und Selbstständige haben erfolgreich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen geklagt. Es ist jedoch entscheidend, sich rechtzeitig gegen die Bescheide zu wehren, da sonst die Zahlungspflicht bestehen bleibt. Nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Informationen.
Positive Urteile in mehreren Bundesländern
Mehr als jeder fünfte Selbstständige oder Kleinunternehmer, der Corona-Soforthilfen erhalten hat, soll diese ganz oder teilweise zurückzahlen. Bundesweit haben über 5.000 Betroffene gegen die Rückforderungen geklagt, wobei etwa die Hälfte der Verfahren noch offen ist Corona-Soforthilfen – Jeder Fünfte soll zurückzahlen | tagesschau.de. In Baden-Württemberg sind rund 1.400 Klagen anhängig Corona-Soforthilfe: Verwaltungsgericht Freiburg stärkt Klägern den Rücken | Staatsanzeiger BW. In mehreren Bundesländern haben die Klagen gegen die Widerrufs- und Erstattungsbescheide gute Erfolgsaussichten.
In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht bereits 2023 mehrere Rückforderungsbescheide für rechtswidrig erklärt (OVG Münster, Urteile vom 17.03.2023, Az. 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22). Das Land hatte bei der Auszahlung der Mittel bestimmte Bedingungen gestellt, die es bei der Rückforderung aber nicht eingehalten hat. Insbesondere wurden die Online-Informationen zu den Corona-Soforthilfen zwischen dem 25. März und dem 31. Mai 2020 15 Mal geändert.
Gerichtsurteile in Baden-Württemberg
Im Juli 2024 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg als erstes Gericht in Baden-Württemberg über die Zulässigkeit der Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank. In vier von sechs verhandelten Fällen wurden die Rückforderungsbescheide aufgehoben (z.B. Aktenzeichen 14 K 4126/23). In einem Fall wies das Verwaltungsgericht die Klage ab, ein Verfahren ist noch nicht entschieden.
Rechtzeitig Widerspruch einlegen und klagen!
Unternehmen, die die Rückzahlung verhindern wollen, müssen innerhalb eines Monats Widerspruch gegen einen entsprechenden Widerrufs- und Erstattungsbescheid einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann gegen den entsprechenden Bescheid innerhalb einer Frist von wiederum einem Monat Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Betroffenen haben dann nur die Wahl zwischen Zahlung oder Klage.
Ein Widerspruch und eine mögliche Klage verhindern zunächst die Vollstreckung des Bescheids und verschaffen den Betroffenen Zeit.
Auswirkungen und Verfahrensdauer
Ein Widerspruchsverfahren dauert in der Regel mehrere Monate, während ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht durchschnittlich etwa 10 Monate in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit muss der geforderte Betrag nicht bezahlt werden, was einen positiven Liquiditätseffekt haben kann.
Bereits geleistete Zahlungen
Ein Großteil der Betroffenen hat die zurückgeforderte Corona-Hilfe bereits bezahlt und profitiert nicht mehr von den positiven Urteilen. Wer sich nicht rechtzeitig gegen einen Rückzahlungsbescheid wehrt, hat keinen Anspruch auf Wiederaufnahme des Verfahrens – selbst wenn der Bescheid mutmaßlich rechtswidrig war (OVG Münster, Beschluss vom 11.07.2024 – 4 A 1764/23).
You tube: https://www.youtube.com/watch?v=BOoeBbmCGMA&t=40s