Wenn das Haus zum Streitfall wird
Immobilien sind in deutschen Erbfällen häufig das wertvollste Vermögensgut. Gleichzeitig sind sie der häufigste Anlass für erbrechtliche Auseinandersetzungen – denn wer enterbt wird oder weniger erhält als erwartet, hat unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil.
Das deutsche Erbrecht schützt bestimmte nahe Angehörige vor einer vollständigen Enterbung. Selbst wenn ein Testament vorliegt, das einem Abkömmling, den Ehegatten oder die Eltern des Erblassers vollständig übergeht, steht diesen Personen ein Pflichtteil zu. Handelt es sich beim Nachlass überwiegend oder ausschließlich um eine Immobilie, stellt sich sofort die praktische Frage: Wie wird das Haus bewertet, wer zahlt und was passiert, wenn die Erben das Objekt gar nicht verkaufen wollen?
Das Wichtigste im Überblick
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird beim Haus auf Basis des Verkehrswerts zum Todeszeitpunkt berechnet.
- Wer ein Haus zu Lebzeiten verschenkt, kann den Pflichtteil nicht einfach umgehen: Schenkungen werden bis zu zehn Jahre rückwirkend angerechnet (§ 2325 BGB).
- Pflichtteilsberechtigte haben einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben und können ein Wertgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen verlangen.
