Haben Sie Ihr Auto an ein Pfandleihhaus wie Pfando oder flowcar verkauft und stehen nun vor rechtlichen Herausforderungen? Sind Sie unzufrieden, mit dem niedrigen Verkaufspreis den Sie erhalten haben? Sind Sie überrascht, dass Ihr Auto plötzlich von dem Pfandleihaus abgeholt wurde?
Unsere spezialisierten Anwälte im Pfandrecht und Kreditrecht helfen Ihnen, Ihre Verträge zu überprüfen und Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und klären Sie Ihre individuellen Fragen mit uns.
Schnelle Liquidität mit Haken
Pfandunternehmen wie Pfando werben mit schnellen Auszahlungen ohne Schufa-Eintrag. Oft verstehen Kunden jedoch nicht, dass sie ihr Auto endgültig verkaufen und es nur zurückmieten. Bei Zahlungsproblemen kann das Fahrzeug dann sogar eingezogen und versteigert werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Zivilsenat) hat mit Urteil vom 11. April 2024 (Az. 2 U 115/20, Rechtskraft unbekannt) entschieden, dass die Geschäftspraktiken einiger Pfandleihhäuser im Zusammenhang mit sogenannten Sale & Rent-Back-Modellen sittenwidrig und damit unwirksam sein können.
Besonders wichtig für betroffene Kunden: Das Gericht entschied, dass der Kunde in Fällen solcher sittenwidrigen Geschäfte nicht verpflichtet ist, den Kaufpreis zurückzuzahlen, selbst wenn er das Eigentum an dem Fahrzeug nicht verloren hat. Die bezahlte Miete für das Fahrzeug, kann hingegen zurückgefordert werden!
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel auf anwalt.de: Auto verpfändet? Kunde erhält Miete zurück und darf Kaufpreis behalten.
Wie Ihnen die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte helfen kann:
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