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Pfando-Verträge rechtlich angreifbar: Wann Sale-and-Rent-Back sittenwidrig und nichtig ist

Neues Urteil aus Baden-Württemberg macht Betroffenen Hoffnung – Kaufpreis muss nicht zurückgezahlt werden

Viele Betroffene aus Karlsruhe, Stuttgart, Heilbronn, Mannheim und ganz Baden-Württemberg fragen sich derzeit:

„Sind meine Pfando-Verträge überhaupt wirksam?“

„Kann ich mein Auto zurückbekommen?“

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 7. Oktober 2025 zeigt:

👉 Sale-and-Rent-Back-Verträge – wie sie Pfando & ähnliche Anbieter nutzen – können sittenwidrig und damit nichtig sein, wenn der Kaufpreis deutlich unter dem tatsächlichen Fahrzeugwert liegt.

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Was sind Sale-and-Rent-Back-Modelle (Pfando-Modell)?

Bei Sale-and-Rent-Back verkaufen Betroffene ihr Fahrzeug an ein Unternehmen wie Pfando und mieten es sofort wieder zurück. Das verspricht schnelle Liquidität – führt aber häufig in eine Kostenfalle.

Typischer Ablauf:

  1. Verkauf des Fahrzeugs an Pfando oder ein ähnliches Unternehmen.

  2. Sofortige Rückanmietung über ein verbundenes Unternehmen.

  3. Hohe Monatsmieten, kurze Laufzeiten, Risiko des Fahrzeugverlusts.

Die Verträge sind wirtschaftlich und rechtlich so miteinander verknüpft, dass ohne Verkauf keine Miete und ohne Miete kein Verkauf zustande gekommen wäre.

Wann sind Pfando-Verträge sittenwidrig?

Ein Rechtsgeschäft ist sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB, wenn:

  • ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und

  • der wirtschaftlich Stärkere die Lage des Schwächeren bewusst ausnutzt.

Die Rechtsprechung sagt:

👉 Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der wahre Wert annähernd doppelt so hoch ist wie der vereinbarte Kaufpreis.

Der Karlsruher Fall: Mehr als doppelt so hoher Wert

Im aktuellen Urteil lag der Fall wie folgt:

  • Händlereinkaufswert: 112.000 €

  • Von Pfando bzw. einem ähnlichen Anbieter gezahlter Kaufpreis: nur 50.000 €

Ein Sachverständiger ermittelte den Wert anhand:

  • Schwacke

  • DAT

  • cardetektiv.de

Das Gericht stellte klar:
Wert war mehr als doppelt so hoch wie der Kaufpreis → besonders grobes Missverhältnis → Vertrag sittenwidrig.

Folgen: Vertrag nichtig – Fahrzeug gehört weiterhin Ihnen

Wenn der Verkauf sittenwidrig und damit nichtig ist:

Ihre Rechte

Das Eigentum am Fahrzeug ist nie übergegangen.
Gezahlte Mieten können zurückgefordert werden.
Der Anbieter kann den Kaufpreis nicht zurückverlangen (§ 817 Satz 2 BGB).

Das bedeutet:
👉 Sie müssen den Kaufpreis NICHT zurückzahlen.
👉 Das gesamte Modell (Verkauf + Mietvertrag) ist rechtlich unwirksam.

Warum der Kaufpreis nicht zurückgezahlt werden muss

Nach § 817 Satz 2 BGB entfällt ein Rückzahlungsanspruch, wenn der Empfänger – also Pfando oder ein vergleichbarer Anbieter – bewusst sittenwidrig gehandelt hat.

Das Gericht stellte fest:

  • Die Verträge waren auf einseitige Begünstigung des Unternehmens ausgelegt.

  • Die wirtschaftliche Notlage des Kunden war erkennbar.

  • Das Geschäftsmodell beruht systematisch auf Unterwert-Ankäufen.

👉 Ein wucherisches Geschäftsmodell darf nicht risikolos fortgeführt werden.

Warum dieses Urteil für Betroffene wichtig ist

Das OLG Karlsruhe stellt klar:
👉 Die Sittenwidrigkeit betrifft das gesamte Geschäftsmodell – nicht nur einzelne Klauseln.

Das Gericht widerspricht ausdrücklich der neueren Linie des OLG München, das § 817 Satz 2 BGB kundenunfreundlicher auslegte.

Für Betroffene bedeutet das:
Mehr Rechtssicherheit
Gute Chancen, Verträge anzufechten
Reelle Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzuholen

Checkliste: Ist Ihr Pfando-Vertrag sittenwidrig?

Beantworten Sie folgende Fragen:

Lag der Verkaufspreis deutlich unter dem Marktwert (weniger als 50 %)?
Haben Sie das Fahrzeug sofort zurückgemietet?
Sind die monatlichen Mieten sehr hoch?
Waren Sie bei Abschluss in einer finanziellen Notlage?
Fand alles sehr schnell und ohne echte Beratung statt?

Wenn Sie auch nur 2–3 dieser Fragen mit „Ja“ beantworten:

👉 Hohe Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Vertrag nichtig ist.

Fazit: Pfando-Verträge oft sittenwidrig – große Chancen für Verbraucher

  • Kaufpreis weit unter Wert? → Sittenwidrigkeit wahrscheinlich

  • Eigentum bleibt beim Verbraucher

  • Kaufpreis muss nicht zurückgezahlt werden

  • Mieten können zurückgefordert werden

  • Unternehmen kann sich nicht auf Verträge berufen, die selbst sittenwidrig sind

Die Rechtsprechung bewegt sich klar zugunsten der Verbraucher.

Kostenlose Ersteinschätzung in unserer Kanzlei 

Jeder Fall ist individuell.
Wir prüfen für Sie:

  • Fahrzeugwert vs. Verkaufspreis

  • Sittenwidrigkeit des Gesamtgeschäfts

  • Erfolgschancen der Rückabwicklung

  • Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zurückzuholen

  • Rückforderung gezahlter Mieten

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