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In einem von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreuten Klageverfahren hat das LG Stuttgart (Az.: 51 O 684/21 – nicht rechtskräftig) dem Käufer eines Audi SQ5 3.0 TDI der Abgasnorm Euro 5 mit Urteil vom 16.03.2022 rund 33.000,00 € Schadensersatz zugesprochen.
Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
Nach verschiedenen Medienberichten ermittelt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg gegen Mitarbeiter der Hymer Group. Wegen falscher Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bestehe der Verdacht des Betruges und der strafbaren Werbung.
Am 24.01.2022 hat der Bundesgerichtshof (Az. VIa ZR 100/21) nochmals bestätigt, dass der Käufer eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs ein Wahlrecht hat. Er kann den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung von Nutzungsvorteilen zurückverlangen („großer“ Schadensersatz).

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