
Betriebsbedingte Kündigung und Abfindungshöhe
Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es keinen automatischen Anspruch auf Abfindung, jedoch gute Chancen durch Sozialpläne, Aufhebungsverträge oder Kündigungsschutzklagen. Die Abfindung orientiert sich oft an der Faustformel von 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr. Entscheidend sind Klagefrist, Sozialauswahl, Betriebszugehörigkeit und wirtschaftliche Unternehmenslage.