T: 0711 320918-20 // E: kanzlei@vonbuttlar.com

Kündigung Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart

Erfahrungen & Bewertungen zu von Buttlar Rechtsanwälte

// Regionale Expertise //

Wurde Ihnen ungerechtfertigt gekündigt? Zweifeln Sie an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung im Stuttgarter Raum? 

Bei von Buttlar Rechtsanwälte finden Sie die rechtliche Unterstützung, die Sie jetzt benötigen. Wir verstehen die besonderen Herausforderungen des Arbeitsmarktes in Stuttgart mit seinen zahlreichen Industrieunternehmen, Mittelständlern und Dienstleistern. Eine Kündigung kann Ihre berufliche und finanzielle Zukunft massiv beeinträchtigen. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern vor regionalen Arbeitsgerichten und kennt die typischen Kündigungspraktiken lokaler Unternehmen. Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein und streben die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation an.

//Leistungen //

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen

Verhandlung von Abfindungen

Erstellung von Kündigungsschutzklagen

Beratung zu Aufhebungsverträgen

Prüfung von Arbeitszeugnissen

Beratung bei fristloser Kündigung

// Detaillierte Leistungsbeschreibung //

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen
Wir prüfen Ihre Kündigung umfassend auf formelle und inhaltliche Mängel. Dabei berücksichtigen wir die spezifische Situation Ihres Arbeitgebers in der Region und aktuelle Entwicklungen in der Stuttgarter Wirtschaft. Unsere Anwälte kennen die Besonderheiten der regionalen Branchen und können dadurch zielgerichteter agieren. Wir erläutern Ihnen verständlich alle rechtlichen Aspekte und entwickeln eine Strategie, die Ihre Interessen optimal vertritt.
Verhandlung von Abfindungen
Wir verhandeln für Sie eine angemessene Abfindung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation. Dabei nutzen wir unsere Kenntnis über übliche Abfindungshöhen in verschiedenen Branchen. Durch unsere Erfahrung mit lokalen Arbeitgebern kennen wir deren Verhandlungsstrategien und können gezielt darauf reagieren. Wir beraten Sie umfassend zu steuerlichen Aspekten von Abfindungen und deren Auswirkungen auf andere Leistungen wie Arbeitslosengeld. Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche finanzielle Kompensation zu erreichen und gleichzeitig einen reibungslosen Übergang in Ihre berufliche Zukunft zu ermöglichen.
Erstellung von Kündigungsschutzklagen
Die fristgerechte und formal korrekte Einreichung einer Kündigungsschutzklage ist entscheidend für den Erfolg Ihres Anliegens. Wir erstellen für Sie eine fundierte Klage, die alle relevanten rechtlichen Argumente enthält. Bei der Formulierung berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts. Wir achten besonders auf die Einhaltung der 3-Wochen-Frist, die für Kündigungsschutzklagen gilt, und sorgen für eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Fakten. In der Klageschrift arbeiten wir gezielt die Besonderheiten Ihres Arbeitsverhältnisses und die spezifischen Umstände der Kündigung heraus.
Beratung zu Aufhebungsverträgen
Wir prüfen solche Angebote sorgfältig auf ihre Angemessenheit und beraten Sie zu den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Wir helfen Ihnen, die Bedingungen des Aufhebungsvertrags zu verbessern und achten darauf, dass keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Unsere Anwälte verhandeln für Sie Zusatzleistungen wie verlängerte Freistellungen oder Outplacement-Beratungen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess bis zur Unterzeichnung und stellen sicher, dass alle Vereinbarungen rechtssicher formuliert sind.
Prüfung von Arbeitszeugnissen
Arbeitszeugnisse haben mit ihren anspruchsvollen Arbeitgebern eine besondere Bedeutung für Ihre weitere Karriere. Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig auf versteckte Formulierungen und Bewertungen, die Ihren beruflichen Werdegang negativ beeinflussen könnten. Unsere Anwälte kennen die typischen Formulierungen und den "Zeugnisscode", der in verschiedenen Branchen verwendet wird. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung eines korrekten und wohlwollenden Zeugnisses und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über notwendige Änderungen. Bei Bedarf können wir auch gerichtlich gegen unzutreffende oder unvollständige Arbeitszeugnisse vorgehen.
Beratung bei fristloser Kündigung
Fristlose Kündigungen stellen besondere Herausforderungen dar. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung und prüfen, ob ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes tatsächlich vorliegt. Die Anforderungen an eine wirksame fristlose Kündigung sind hoch – wir analysieren, ob in Ihrem Fall die strengen Maßstäbe eingehalten wurden. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Stuttgart und des Landesarbeitsgerichts. Wir reagieren sofort auf Ihre Anfrage, da bei fristlosen Kündigungen besondere Eile geboten ist. Die Zweiwochenfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beginnt mit Zugang der Kündigung und muss unbedingt eingehalten werden.

// Unser Prozess //

Persönliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen:

Ausführliche Analyse Ihrer Situation und Entwicklung einer individuellen Strategie
HIER ANFRAGEN

Rechtliche Schritte einleiten:

Kommunikation mit dem Arbeitgeber und bei Bedarf Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht Stuttgart
HIER ANFRAGEN

Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht:

Kompetente Vertretung Ihrer Interessen beim Gütetermin oder in der Kammerverhandlung am Arbeitsgericht Stuttgart
HIER ANFRAGEN

// Unsere Kanzlei in Stuttgart //

Von Buttlar Rechtsanwälte ist seit 2011 in Stuttgart ansässig und hat sich als verlässlicher Partner für rechtliche Angelegenheiten etabliert. Unsere Kanzlei in Stuttgart-Vaihingen bietet einen persönlichen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service. Wir kennen die Arbeitsmarktstrukturen und die wirtschaftlichen Besonderheiten der Region Stuttgart mit ihren zahlreichen Automobilzulieferern, Technologieunternehmen und Dienstleistern. 

Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung mit den lokalen Arbeitsgerichten und den typischen Konfliktmustern in Stuttgarter Unternehmen. Wir pflegen einen engen Kontakt zu regionalen Netzwerken. Unsere Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.

// Lokale Erfolgsfaktoren //

Die lokale Expertise im Arbeitsrecht ist entscheidend für Ihren Erfolg. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat seine eigenen Verfahrensabläufe und Besonderheiten in der Rechtsprechung. Unsere Kanzlei kennt diese Strukturen und kann sie zu Ihrem Vorteil nutzen. 

Durch unsere regelmäßige Tätigkeit vor Ort haben wir ein Gespür für die Entscheidungstendenzen der verschiedenen Richter entwickelt. Auch die Kenntnis regionaler Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen großer Arbeitgeber in der Region verschafft uns wichtige Vorteile bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

// Häufig gestellte Fragen //

In Stuttgart dauert ein Kündigungsschutzverfahren in der ersten Instanz durchschnittlich 3-6 Monate. Etwa 60% aller Verfahren werden bereits im Gütetermin durch einen Vergleich beendet. Bei Verfahren, die in die Kammerverhandlung gehen, müssen Sie mit einer längeren Verfahrensdauer rechnen.
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihre Situation bewerten. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang des Mandats ab. Bei einer Kündigungsschutzklage richtet sich die Gebühr nach dem Streitwert, der sich meist nach drei Monatsgehältern bemisst. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist, die mit Zugang der Kündigung beginnt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kündigung in der Regel als rechtswirksam angesehen. Daher sollten Sie sich bei Erhalt einer Kündigung umgehend an unsere Kanzlei wenden, um keine wichtigen Fristen zu versäumen.
Die Erfolgsaussichten hängen von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Kündigungsgrund und der Größe des Unternehmens. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen.
Bei einer Kündigungsschutzklage ist Ihre persönliche Anwesenheit bei den Gerichtsterminen grundsätzlich erforderlich. Das Gericht möchte sich einen persönlichen Eindruck verschaffen und die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten. In Ausnahmefällen kann das Gericht Sie von der Anwesenheitspflicht entbinden.
Theoretisch ja, aber praktisch ist davon abzuraten, da das Arbeitsrecht komplex ist. Eine professionelle Vertretung ist empfehlenswert, um Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis zu maximieren.
Bei Kündigungen in Betrieben mit Betriebsrat muss dieser vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Eine fehlende oder fehlerhafte Betriebsratsanhörung kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Wir prüfen in Ihrem Fall, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt wurde und nutzen eventuelle Versäumnisse für Ihre Verteidigung.
In Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dennoch gibt es auch hier Grenzen für Kündigungen, etwa durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Grundsatz von Treu und Glauben. Wir beraten Sie zu Ihren speziellen Rechten in Kleinbetrieben und entwickeln individuelle Strategien, um auch ohne den vollen Kündigungsschutz Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Alternativen können Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag oder einen Vergleich sein. Wir beraten Sie zu allen Optionen und finden die für Sie passende Lösung.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit prüft jedoch, ob Sie etwas zur Kündigung beigetragen haben. Bei einer einvernehmlichen Aufhebung kann eine Sperrzeit drohen. Wir beraten Sie, wie Sie Nachteile beim Arbeitslosengeldbezug vermeiden können.

//   Das Sagen unser Mandaten über uns //

Schnelle Rückmeldung

Schnelle Rückmeldung, kompetente Beratung

anwalt.de

20.12.2024

Sehr gute Kanzlei

Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!

anwalt.de

//  Sie möchten eine Anfrage stellen? //

Im folgenden Fragebogen können Sie sich melden
Wir kontaktieren Sie schnellstmöglich zu ihrem Anliegen

Kontaktinformationen

//  Aktuelle Nachrichten  //

betriebsbedingte kündigung abfindung höhe

Betriebsbedingte Kündigung und Abfindungshöhe

Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es keinen automatischen Anspruch auf Abfindung, jedoch gute Chancen durch Sozialpläne, Aufhebungsverträge oder Kündigungsschutzklagen. Die Abfindung orientiert sich oft an der Faustformel von 0,5 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr. Entscheidend sind Klagefrist, Sozialauswahl, Betriebszugehörigkeit und wirtschaftliche Unternehmenslage.

Mehr dazu »

//  Dürfen wir vorstellen: Unsere Anwälte //

//  Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte  //

Ihre Anfrage

Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontaktinformationen
Rechtsschutzversicherung

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, überspringen Sie diesen Schritt bitte.