Über uns

VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE: Wir betreuen seit mehr als 10 Jahren Privatpersonen sowie kleinere und mittleren Unternehmen aus ganz Deutschland. Maßstab für unsere Arbeit ist die Zufriedenheit unserer Mandanten. Dafür haben wir ein strenges Qualitätsmanagement etabliert, das permanent weiterentwickelt wird. Für uns sind Dinge wie schnelle Reaktionszeiten, transparente Kosten und die realistische Einschätzung von Erfolgsaussichten nicht nur Phrasen, sondern täglich gelebte Realität. Damit die Mandate zügig und effizient bearbeitet werden können, setzen wir überall dort, wo es notwendig und sinnvoll ist, auf digitale Unterstützung. Dort, wo der persönliche Kontakt erforderlich ist, betreuen wir unsere Mandanten individuell und vertrauensvoll.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit bildet der Abgasskandal. Seit 2015 haben wir mehr als 10.000 Fahrzeugbesitzer von VW, Audi, Skoda, Seat, Porsche, Mercedes und Fiat beraten. Ansprüche mit guten Erfolgsaussichten haben wir für unsere Mandanten gerichtlich geltend gemacht. Ein Großteil dieser Verfahren ist mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. In den meisten Fällen wurden die Kaufverträge rückabgewickelt. Darüber hinaus konnten sich viele Mandanten über eine Schadenskompensation freuen. Deswegen wird unsere Kanzlei speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.

Die Expertise unserer Kanzlei basiert auf der Spezialisierung unserer Anwälte und auf der langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dort sind unsere Anwälte zum Teil seit mehr als 25 Jahren in allen Bereichen der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung tätig. In diesem Spezialgebiet bearbeiten insgesamt vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Fälle, in denen es um verlustreiche Kapitalanlagen, Probleme im Zusammenhang mit Krediten – hierunter auch viele Autofinanzierungen – oder Konflikte im Zahlungsverkehr geht.

Im Vordergrund unserer Arbeit steht dabei immer der Anspruch, einen substanziellen Mehrwert für den Mandanten zu erzielen. Das gilt auch für unsere Fälle aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Im Fokus unserer Tätigkeit stehen hier Versicherungen, die der Vermögens- und Altersvorsorge dienen, wie beispielsweise Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen. Alle unsere Anwälte sind fast täglich mit Fragen rund um die Rechtsschutzversicherung befasst. Wir bearbeiten aber auch Fälle aus anderen Sparten, wie etwa der Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Elementarschadenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Durch die jahrelange beratende Tätigkeit im Bereich der Nachlassplanung sowie die unterstützende Tätigkeit bei streitigen Verfahren wird das Kanzleiprofil durch den Schwerpunkt Erbrecht abgerundet. Im Vordergrund hierbei stehen vor allem die Beratung bei der Planung der Vermögensnachfolge, die Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder der Vorbereitung von Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Als erfahrener Testamentsvollstrecker steht Herr Rechtsanwalt Allmendinger außerdem für eine kompetente Nachlassabwicklung zur Verfügung.

Deutscher Anwaltverein

Anwaltverein Stuttgart

Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV)

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

European Young Bar Association

AEA – International Lawyers Network