Eventus e.G.: Mitglieder der Stuttgarter Genossenschaft offenbar von schwerem Betrugsfall betroffen

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Eventus e.G.: Mitglieder der Stuttgarter Genossenschaft offenbar von schwerem Betrugsfall betroffen

Die am Stuttgarter Killesberg ansässige Eventus e.G. hat auf ihrer Website am 22.08.2017 verbreitet, dass sich der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau, die Aufsichtsratsvorsitzende, pflichtwidrig verhalten hätten. In einem weiteren Schreiben, des erst seit kurzem tätigen weiteren Vorstandsmitglied an die Mitglieder der Genossenschaft ist davon die Rede, dass sich die Eventus e.G. in einer ernsten Lage befinde und Vermögenswerte des Vorstandsvorsitzenden und seiner Ehefrau arrestiert worden seien. Strafantrag sei bei der Staatsanwalt Stuttgart gestellt worden. Der Vorstandsvorsitzende und seine Ehefrau sind auf freiem Fuß und bestreiten die Vorwürfe.

Wer ist betroffen?

Zwar ist bisher noch nicht von der Insolvenz des Unternehmens die Rede, jedoch wären hiervon vermutlich mehrere hundert Mitglieder betroffen, die sich zum Teil mit sehr namenhaften Beträgen als investierende Mitglieder beteiligt haben.

Wer ist verantwortlich?

Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, stellt sich insbesondere die Frage, welche Rolle neben dem Vorstandsvorsitzenden und der mit ihm verheirateten Aufsichtsratsvorsitzenden weitere Aufsichtsratsmitglieder der Verband Baden-Württembergischer-Wohnungs- und Immobilienunternehmen als Prüfungsverband und der Steuerberater gespielt haben und insbesondere, wie es diesen entgehen konnte, dass von den angeblichen Investitionen der Gesellschaft in Bauvorhaben nicht wirklich etwas zu sehen ist. Weiter ist zu fragen, wie sie es zulassen konnten, dass seit Gründung der Genossenschaft im Jahre 2012 keine ordnungsgemäße Generalversammlung stattfand und auch keine ordnungsgemäßen Geschäftsberichte erstellt wurden.

Was ist zu tun?

Betroffene Mitglieder sollten sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, was in der konkreten Situation getan werden kann. Sie sollten an der für den 16. oder 17.09.2017 geplanten Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Weitere Schritte sind dann mit Augenmaß zu unternehmen.

Das Angebot der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte:

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit derartigen Betrugsfällen. Schieflagen am grauen Kapitalmarkt, Schneeballsysteme und der Umgang damit gehört seit Jahren zu einem der Schwerpunkte der Kanzlei. Sie vertritt dabei stets mit Augenmaß ausschließlichen die Interessen von geschädigten Anlegern, vermeidet unnötigen Aktionismus, wird aber dort tätig, wo Möglichkeiten bestehen, um den entstanden Schaden auszugleichen oder zu reduzieren.

Was können betroffene Anleger erwarten?

–    Sie erhalten eine Erstberatung zur entstandenen Situation.
–    Wir begleiten auf Wunsch Anleger zur Generalversammlung.
–    Wir nehmen Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten.
–    Wir machen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche außergerichtlich oder auch ge-richtlich geltend.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Stefan Allmendinger