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OPEL ABGASSKANDAL

»   UNZULÄSSIGE ABSCHALTEINRICHTUNGEN – 96.000 FAHRZEUGE BETROFFEN Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Oktober 2018 den sofortigen Rückruf von 96.000 Opel-Fahrzeugen der Modellreihen Zafira, Cascada und Insignia mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen von unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Dadurch würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig sei. Bei diesen Systemen handelt es sich nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes um unzulässige Abschalteinrichtungen.

Opel hat sich anschließend erfolglos gegen die sofortige Vollziehung der behördlichen Anordnung gewehrt. Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel die Dieselfahrzeuge umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.

Kraftfahrt-Bundesamt und OVG gehen von unzulässigen Abschalteinrichtungen aus

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts handelt es sich bei der von Opel eingesetzten Software zur Steuerung der Abgasrückführung (AGR) und der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) in Abhängigkeit von vielfältigen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Umgebungstemperatur, Umgebungsluftdruck, Motorendrehzahl und Kraftstoffanforderung um eine Abschalteinrichtung.


Eine Abschalteinrichtung ist nach der Definition der Fahrzeugemissionen-Verordnung ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl, den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Solche Abschalteinrichtungen sind grundsätzlich unzulässig. Die von Opel eingebauten Systeme sind nach der Prüfung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht ausnahmsweise zulässig, weil sie – anders als Opel behauptet – nicht notwendig sind, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag von Opel gegen die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts endgültig abgelehnt. Opel muss die betroffenen Fahrzeuge umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten. Wie die Umrüstung aller betroffenen Fahrzeuge durchgeführt werden soll, ist jedoch völlig unklar. Nach Informationen der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte will Opel die betroffenen Fahrzeughalter nicht schriftlich über den behördlich angeordneten und gerichtlich bestätigten Rückruf informieren. Wer wissen will, ob sein Fahrzeug mit der beanstandeten Abschalteinrichtung ausgestattet ist, muss selber bei Opel nachfragen.

//  DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN  //

Opel steckt offenbar tiefer im Abgasskandal, als bisher angenommen. Am 17.02.2022 hat das Kraftfahrt-Bundesamt erneut Fahrzeuge des Herstellers Opel verpflichtend zurückgerufen. Betroffen sind weltweit mehr als 400.000 Fahrzeuge der Modelle Insignia, Corsa und Astra aus den Baujahren 2013 – 2018. Deutschlandweit handelt es sich um ca. 74.554 Fahrzeuge.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
08.11.2019 – Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel Dieselfahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia umgehend zurückrufen.
//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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//   BETROFFENE OPEL FAHRZEUGE UND MODELLE   //

MODELL

HUBRAUM

kW

Zafira

1,6 l

88 und 100

Zafira

2,0 l

96 und 125

Insignia

2,0 l

125

Cascada

2,0 l

125

»    OPEL-FAHRZEUGE – 32.000 FAHRZEUGE IN DEUTSCHLAND BETROFFEN

Die Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamts betrifft oben genannte Opel-Fahrzeuge. Dabei handelt es sich um rund 96.000 Fahrzeuge weltweit, davon rund 32.000 in Deutschland.

//  WELCHE RECHTE HABEN BETROFFENE OPEL-BESITZER  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

»   UNZULÄSSIGE ABSCHALTEINRICHTUNG - SCHADENERSATZANSPRÜCHE KOMMEN IN BETRACHT

Wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, kommen Schadensersatzansprüche gegen Opel in Betracht. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig. Solche Schadensersatzansprüche sind auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet. Ziel ist die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises. Die meisten Gerichte ziehen von der Kaufsumme jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ab.

Außerdem kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

//  UNTERSTÜTZT MICH DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG?  //

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Rechts­streitig­keiten rund um den Auto­kauf fallen unter den Verkehrs­rechts­schutz. Privatrechts­schutz-Policen nur mit allgemeinem Vertrags­rechts­schutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
»  BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
»  ERSTEINSCHÄTZUNG KOSTENLOS
Wir beraten Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg mit Ihrer Klage gegen den Hersteller haben und ob Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  DIE KANZLEI VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE  //

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Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
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»  RECHTSSCHUTZ
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»  4,9 VON 5 STERNEN
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