MONTRANUS

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18.12.2012 – Die Helaba Dublin muss einem Anleger des Filmfonds MONTRANUS II endgültig sein Eigenkapital zuzüglich Zinsen zurückbezahlen. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 67/12) hat die Helaba Dublin die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück genommen. Unser Mandant war damit in allen drei Instanzen erfolgreich.

Erfolg für alle betroffenen Anleger

Das Verfahren hat Signalwirkung für die mehr als 2.500 Anleger des 240 Mio. € schweren Filmfonds, der 2004 von dem Initiator HANNOVER LEASING aufgelegt wurde… weiter

04.12.2012 – Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte betreut mittlerweile über fünfhundert Gesellschafter der Medienfonds MONTRANUS I bis III. Dies ist das Ergebnis intensiver und beharrlicher Arbeit über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren. Dabei haben die Anwälte der Kanzlei eine Vielzahl obsiegender Urteile erstritten und zudem für ihre Mandanten mittels gerichtlicher Vergleiche Kompensationszahlungen in Millionenhöhe erreicht.

Aktuelle wirtschaftliche Situation

Die wirtschaftliche Situation der Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben bei allen drei Fonds weit hinter den Prognosen zurück. Auch die in Aussicht gestellten Schlussausschüttungen werden den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.

Gute Erfolgsaussichten

Dennoch ist die enttäuschende wirtschaftliche Entwicklung kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken… weiter

29.02.2012 – Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung gegenüber einem Anleger.
Innerhalb von nur sechs Wochen haben wir das dritte OLG-Urteil gegen die Helaba Dublin erstritten. Nach dem OLG Stuttgart (Urteil vom 29.12.2011 – nicht rechtskräftig) und dem OLG München (Urteil vom 24.01… weiter

10.02.2012 – Das Oberlandesgericht München verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes zuzüglich Zinsen und zur Rücknahme des Fonds MONTRANUS II gegenüber einem Anleger.

Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Mit dem Urteil vom 24.01.2012 (nicht rechtskräftig) stellt bereits das zweite Oberlandesgericht (OLG) fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Ebenso hatte zuvor am 29.12.2011 das OLG Stuttgart entschieden. Beide Urteile hat die Stuttgarter Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte erstritten… weiter

18.01.2012 – Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fonds MONTRANUS I und II gegenüber einem Anleger.

Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

In dem Urteil vom 29.12.2011 stellt nunmehr erstmals ein Oberlandesgericht fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgt das OLG den Argumenten der Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei einigen erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München, Passau und Potsdam, erfolgreich war.

Hintergrund

2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an denMedienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft. Integraler Bestandteil der Beteiligungen sind obligatorische Finanzierungen, die die Anleger bei der Helaba Dublin aufnehmen mussten. Mit diesen Darlehen wurde knapp die Hälfte der Beteiligungsbeträge finanziert… weiter

MONTRANUS Medienfonds: von Buttlar Rechtsanwälte erstreitet weitere Urteile gegen Helaba Dublin   》

15.07.2011 – Die Landgerichte München (Urteil vom 04.05.2011, Az. 22 O 14631/10 – nicht rechtskräftig) und Passau (Urteil vom 24.06.2011, Az. 1 O 634/10 – nicht rechtskräftig) haben die Helaba Dublin in zwei aktuellen Urteilen zur Rückabwicklung von Beteiligungen an den MONTRANUS Medienfonds I und II verurteilt. Genauso hatten bereits im April 2011 die Landgerichte Stuttgart und Potsdam entschieden…

Stuttgart, 18.05.2011 – Für Anleger der MONTRANUS Medienfonds gibt es gute Nachrichten: Das Landgericht Stuttgart (Az. 8 O 381/10 – nicht rechtskräftig) hat am 12.04.2011 als bundesweit erstes Gericht die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Fonds MONTRANUS I und MONTRANUS II verurteilt. Nur einen Tag später hat das Landgericht Potsdam (Az. 8 O 283/10 – nicht rechtskräftig) ein weiteres Urteil gegen die Helaba Dublin hinsichtlich des Fonds MONTRANUS II gefällt.
Kläger können von der Helaba Rückabwicklung verlangen

Die von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertretenen Kläger können von der Helaba Dublin nunmehr die Rücknahme der Fondsanteile gegen Zahlung der jeweiligen Einlage abzüglich der Ausschüttungen verlangen. Darüber hinaus muss die Bank die eingelegten Gelder mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinsen… weiter

19.02.2011 – Für Anleger der MONTRANUS Medienfonds gibt es gute Nachrichten: Die Rechtsanwaltskanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat für einen Mandanten ein erstes obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Darmstadt, betreffend alle drei Montranus Fonds, erstritten (Urteil vom 08.02.2011, AZ: 27 O 283/10). Die anlageberatende Bank wurde verurteilt, die drei Fonds vollständig rückabzuwickeln und den Anleger von allen weiteren Nachteilen freizustellen.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vertritt mehrere hundert Medienfondsanleger, darunter rund 300 MONTRANUS- Geschädigter. Im Spät-sommer letzten Jahres wurden die ersten Klagen gegen die beratenden Banken eingereicht. Das vor dem Landgericht Darmstadt durch die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erstrittene Urteil bedeutet nun einen ersten richtungweisenden Erfolg.

Vorliegend hatte der Mandant alle drei MONTRANUS Medienfonds gezeichnet… weiter

17.02.2011 – Angesichts der akuten steuerlichen Problematik lud die Hannover Leasing ihre Medienfondsanleger Ende Januar 2010 zu bundesweiten Informations-veranstaltungen ein. Deren Ziel war es, die aufgebrachten Anleger zu beruhigen und Lösungen zu bieten. Ob ihr das gelang, muss jeder Anleger für sich selbst entscheiden.

Informationsveranstaltungen der Hannover Leasing

Im vergangenen Monat fanden bundesweit insgesamt sechs Informationsver-anstaltungen zu den Steuerproblemen der Hannover Leasing-Medienfonds statt. Die Teilnehmer erfuhren, dass mit einer Änderung der Grundlagenbescheide für die MONTRANUS-Fonds innerhalb der nächsten sechs Monate zu rechnen sei. Die Geschäftsführung erklärte hierzu, dass man gegen diese Änderungen erfolgreich vorgehen werde und die von ihr engagierten Steueranwälte informierten die Zuhörer, um welche steuerrechtlichen Probleme es im Einzelnen geht. Deren Botschaft lautete: „Spätestens beim Bundesfinanzhof werden wir gewinnen“.

Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungen

Wenn derart hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden ist meist Vorsicht angebracht… weiter

10.08.2010 – Bei allen drei MONTRANUS-Medienfonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG nimmt die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte die Verantwortlichen in die Pflicht. Erste Klagen wurden bereits eingereicht, weitere folgen.

Entwicklung der MONTRANUS-Medienfonds

Erst kürzlich wieder, nämlich mit Schreiben vom 16.07.2010, konfrontierte Hannover Leasing die Anleger der MONTRANUS Beteiligungs- GmbH & Co. Verwaltungs KG (HL Nr. 143) damit, dass in den kommenden Wochen geänderte Feststellungsbescheide erlassen werden… weiter

04.09.2009 – Medienfondsanleger der Hannover Leasing GmbH & Co. KG müssen damit rechnen, in Kürze von den Finanzämtern zur Kasse gebeten zu werden. Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung rücken in den Vordergrund.

Steuersparmodell adieu
Einst machten Medienfonds als lohnendes Steuersparmodell bundesweit Furore. Jetzt geraten sie mit Negativschlagzeilen in die Presse. Anleger müssen seitens der Finanzämter mit empfindlichen Steuernachzahlungen nebst Zinsen rechnen. Für die Investoren der Medienfonds Montranus, Montranus II und Montranus III, hat die Befürchtung von Steuernachzahlungen bereits konkrete Gestalt angenommen. Am 13… weiter

26.10.2015 – Die wirtschaftliche Entwicklung dieses Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Von der eigenfinanzierten Einlage bei MONTRANUS III sind bisher nur rund 50 % an Barausschüttungen an die Anleger zurückgeflossen. Mit Hilfe eines Widerrufs lässt sich diese Ertragslage deutlich verbessern. Diesen Weg sind mit unserer Hilfe mittlerweile mehrere hundert MONTRANUS Anleger erfolgreich gegangen.

Erfahrung aus über 750 MONTRANUS Mandaten

Unsere Kanzlei besitzt inzwischen die Erfahrung aus über 750 MONTRANUS-Mandaten. Davon haben wir drei Verfahren bis zum Bundesgerichtshof geführt und mit dem Verfahren XI ZR 67/12 den Durchbruch in den Prozessen gegen die Helaba Dublin erzielt. Die Karlsruher Richter haben in der mündlichen Verhandlung am 18.12… weiter

21.03.2013 – Die Helaba Dublin muss einem weiteren Anleger der MONTRANUS Medienfonds die entstandenen Verluste erstatten. Nachdem sie ihr beim Bundesgerichtshof eingelegtes Rechtsmittel (Az. XI ZR 50/12) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgenommen hat, muss die Bank an den Kläger rund € 21.000,00 zahlen. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar erkennt in dieser Maßnahme eine eindeutige Strategie: „Die Helaba Dublin versucht jetzt mit allen Mitteln, ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern.“

Weiterer Erfolg für Anleger

Soweit bekannt, sind bislang sechs MONTRANUS Klagen gegen die Helaba Dublin, die die Beteiligungen der Anleger finanziert hat, bis zum Bundesgerichtshof gelangt. Davon gibt es in keinem einzigen Fall ein schriftliches Urteil. Nach unserer Einschätzung würde eine solche Entscheidung für die Bank negativ ausfallen… weiter