Entschädigung im Abgasskandal wegen Rückruf AJ07 erfolgreich durchsetzen
• Gute Aussichten auf Schadensersatz für Käufer eines Porsche Macan S Diesel 3,0 Euro 6 aus den Modelljahren 2014 – 2018 mit dem Rückruf-Code AJ07
• Alternativen: Betroffene können zwischen Rückabwicklung oder Einmalzahlung wählen
• Schnelles Handeln erforderlich – Ansprüche drohen am 31.12.2021 zu verjähren!
• Kostenlose Erstberatung: von Buttlar Rechtsanwälte prüfen Erfolgsaussichten.
Besitzer eines Porsche Macan mit dem Rückruf AJ07 haben gute Chancen auf Schadensersatz
2018 informierte das KBA darüber, dass neben den Fahrzeugen von VW auch Fahrzeuge von Porsche durch die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das KBA ordnete daher unter anderem für das Modell Porsche Macan S Diesel 3,0 Euro 6 den Rückruf AJ07 an. Wie sich aus einer vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Tabelle der betroffenen Fahrzeugvarianten entnehmen lässt, produzierten Porsche und Audi die manipulierten Motoren auch lange nach Auffliegen des Abgasskandals im Hause VW. Von dem Rückruf AJ07 sind im Einzelnen folgende Modelle betroffen:
Leistung (kW) | Emissionsstufe | Motorkennbuchstabe | Modelljahr | Rückruf-Code |
155 | Euro 6 | CTB | 2014 -2018 | AJ07 |
184 | Euro 6 | CTB | 2014 -2018 | AJ07 |
190 | Euro 6 | CTB | 2014 -2018 | AJ07 |
Die Halter wurden in der Regel von Porsche oder dem KBA über die verpflichtende Teilnahme an dem Rückruf (Software-Update) informiert. Der Dieselmotor des Modells Macan wurde von der Audi AG entwickelt und an Porsche geliefert. Er kam jedoch auch in vielen weiteren Fahrzeugtypen zum Einsatz: Er findet sich sowohl bei VW (Touareg 3,0 l TDI) und Porsche (Cayenne und Macan) als auch in den Modellen Audi A4, A5, A6, A7, A8, A8 L, Q5 und Q7 sowie SQ5. Der behördliche Rückruf betrifft daher nahezu alle 3,0-Liter Motoren der Euro-Norm 6, aber auch vereinzelt Euro-Norm 5.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht zum 31.12.2021
Betroffene Halter eines Porsche Macan S Diesel sollten schnell handeln. Da der Rückruf bereits 2018 erfolgt ist, läuft zum Ende des Jahres 2018 in den meisten Fällen die dreijährige Verjährungsfrist an. Diese endet damit zum 31.12.2021. Wird erst danach Klage erhoben, so droht eine Klage mit eigentlich guten Erfolgsaussichten wegen dem Eintritt der Verjährung abgewiesen zu werden. Die Anwälte der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte raten daher zum umgehenden Handeln, um der drohenden Verjährung zuvorzukommen.
Betroffene Halter können zwischen Rückabwicklung und Einmalzahlung wählen
Wie der BGH nun mehrfach bestätigt hat (so z.B. Urt. v. 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19), stehen betroffenen Fahrzeugkäufern grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller zu, wenn sie vor dem Kauf des Fahrzeugs nicht über die unzulässigen Abschalteinrichtungen informiert wurden, weil der Hersteller diese geheim gehalten hat. Für Fahrzeughalter des Typs Porsche Macan S Diesel bedeutet dies, dass sie bei einem Kauf vor August 2018 gute Chancen auf Schadensersatz haben. Betroffene können nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 06.07.2021, Az. VI ZR 40/20, sogar wählen zwischen der Rückabwicklung des Kaufvertrages und einer Einmalzahlung. Zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei von Buttlar jeden Mandanten individuell.
Immer mehr erfolgreiche Urteile für Verbraucher
Betroffene sollten nicht zögern, wenn es um die Prüfung der Erfolgsaussichten geht, denn nie waren die Erfolgsaussichten besser als jetzt. Viele Landgerichte, aber auch zunehmend Oberlandesgerichte bejahen Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung. Zumindest die Audi AG wusste nach Ansicht vieler Gerichte genau, welche Mechanismen zur Umgehung der strengen Vorschriften in dem Motor zum Einsatz kamen.
Da die Porsche AG bereits im Herbst 2015 von der amerikanischen Umweltbehörde EPA über den Einsatz der sogenannten defeat devices (= unzulässige Abschalteinrichtungen) in 3,0-Liter-Motoren informiert wurde und die Fahrzeuge noch bis 2018 produziert wurden, hält das OLG Düsseldorf (Urteil v. 30.01.2020, Az. I-13 U 81/19) beispielsweise auch eine Haftung von Porsche für möglich. Je nach Einzelfall sollte daher entschieden werden, gegen welchen Hersteller man sich wendet und ob ggf. auch Ansprüche gegen den Verkäufer in Frage kommen.