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PORSCHE ABGASSKANDAL

»  Auch der Stuttgarter Premiumhersteller Porsche ist als Tochterunternehmen von Volkswagen in den Abgasskandal verstrickt. Porsche baute seinen Umsatz in den letzten Jahren durch die Modelle Porsche Macan, Porsche Panamera und Porsche Cayenne aus. Um die Absatzzahlen auf dem hart umkämpften Markt zu erhöhen, führte der Autobauer auch Fahrzeuge mit Dieselantrieb ein.  Zum Einsatz kamen in den Fahrzeugen 3,0, 4,0 sowie 4,2- Liter – Dieselmotoren mit der Euro-5 und Euro-6-Norm, die von der Audi AG entwickelt und hergestellt wurden. Wie sich herausstellte, wurde bei diesen Motoren getrickst, um die strengen Emissionsvorschriften zu erfüllen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat daher für 60.000 Fahrzeuge den amtlichen Rückruf angeordnet. Weitere Rückrufe sollen in den kommenden Monaten folgen.  

//  RÜCKRUF WEGEN UNZULÄSSIGER ABSCHALTEINRICHTUNGEN  //

»   PORSCHE UND DAS 535 MILLONEN EURO BUSSGELD


Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat festgestellt, dass die Porsche AG Dieselfahrzeuge der Euro-5 und Euro-6-Norm mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft hat. Aufgrund dessen musste Porsche bereits 535 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Manager der Porsche AG dauern noch an.

Ähnlich wie bei der Volkswagen AG und der Audi AG erkennen die Porsche-Fahrzeuge durch eine Software, wann das Auto im Straßenverkehr genutzt wird und wann es auf einem Prüfstand getestet wird. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamts ist eine solche Software unzulässig, da sie eine Manipulation des Abgasreinigungssystems darstellt. Bei der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs kommt es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden.

Folge einer solchen Feststellung ist die Anordnung eines verpflichtenden Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Um nicht alle Fahrzeuge vom Markt nehmen zu müssen, hat die Behörde einem Kompromiss zugestimmt, der vorsieht, dass die Fahrzeuge mit einem Software-Update versehen werden müssen. Noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge durften zeitweise bis zum Aufspielen der fraglichen Software nicht verkauft werden. Für diese Fahrzeuge wurde ein Verkaufsverbot angeordnet. Für die bereits ausgelieferten Fahrzeuge führte der Rückruf dazu, dass die Fahrzeughalter angeschrieben wurden und aufgefordert wurden, das Software-Update durchzuführen, da Ihnen ansonsten die Stilllegung des Fahrzeugs drohte.

//  DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN  //

2018 informierte das KBA darüber, dass neben den Fahrzeugen von VW auch Fahrzeuge von Porsche durch die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das KBA ordnete daher unter anderem für das Modell Porsche Macan S Diesel 3,0 Euro 6 den Rückruf AJ07 an.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Öffentlichkeit am 18.05.2018 darüber informiert, dass etwa 50.000 SUVs des Stuttgarter Autobauers Porsche zurückgerufen werden müssen. Von dieser Rückruf-Aktion sind über 15.000 Halter in Deutschland betroffen. Es handelte sich hierbei um einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Porsche Cayenne 3.0 V6 TDI. Porsche wurde dazu verpflichtet, ein Software-Update zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
27.04.2021 Früher war alles besser – zumindest aus Sicht etlicher Autohersteller wie etwa Volkswagen, Audi oder Daimler. In den „guten alten Zeiten“ mussten ihre Diesel-Fahrzeuge, um eine Straßenzulassung vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zu erhalten, die Emissionsgrenzwerte für Stickoxide lediglich auf einem Prüfstand unter Laborbedingungen einhalten.
//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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//   BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE  //

MARKE

MODELL

HUBRAUM

EURONORM

Porsche

Cayenne S

4,2

5

Porsche

Cayenne

3,0

6

Porsche

Macan S

3,0

6

Porsche

Panamera

4,0

6

»    BETROFFENE PORSCHE FAHRZEUGE UND MODELLE

Bisher hat das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge der Modelle Cayenne, Cayenne S und Macan S sowie Panamera der Euro-Norm 5 und 6 zurückgerufen. Bei diesen Fahrzeugmodellen stellte die Behörde unzulässige Abschalteinrichtungen fest und ordnete für diese Modelle einen verpflichtenden Rückruf mit dem Titel AH09, ALA1, AJ07 und AKB0 an. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits früh auch bei dem Fahrzeug Porsche Cayenne S 4,2 TDI mit der Euro-5-Norm die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vermutet hat, wurde das Kraftfahrt-Bundesamt aktiv und hat im Januar 2020 auch bei diesem Fahrzeug den verpflichtenden Rückruf unter der Bezeichnung ALA1 angeordnet. Testergebnisse der DUH legten diesen Verdacht bereits vorher nahe, denn bei Messungen überschritt dieser Fahrzeugtyp die gesetzlichen Grenzwerte um ein zwölffaches. Der Spiegel hat bereits im Jahr 2018 berichtet, dass alle Dieselmodelle des Herstellers Porsche manipuliert seien. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist nun angehalten, alle Modelle zu überprüfen. Für Dieselbesitzer der Marke Porsche bedeutet das, dass sie mit einem Rückruf rechnen müssen. Die hier bezeichneten Fahrzeuge wurden aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen offiziell vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen. Wie bereits dargestellt, gehen Experten davon aus, dass auch weitere Modelle betroffen sind, weshalb auch wir damit rechnen, dass weitere Diesel-Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers zurückgerufen werden.

//  SOFTWARE-UPDATE  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen

»  IST ES MIT EINEM SOFTWARE-UPDATE GETAN?

Betroffene Fahrzeughalter fragen sich zurecht, ob die Durchführung eines einfachen Software-Updates aus einem manipulierten Fahrzeug ein mangelfreies macht. Bisher sehen zahlreiche Experten in dem Update nur eine „Mogelpackung“. Sie befürchten, dass auch durch das Software-Update die Stickoxid-Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Folge wäre, dass erneut die Entziehung der Betriebszulassung drohen würde.

Zudem berichten zahlreiche Besitzer von Fahrzeugen des Typs Porsche Cayenne oder Macan nach dem durchgeführtem Software-Update, dass der Ad-Blue-Verbrauch gestiegen ist und sie Probleme mit der Abgas-Rückführung haben. Das Update führe zu Änderungen im Abgas-Rückführungssystem und damit zu unvorhersehbaren Mehrbelastungen der teuren Abgasrückführungsteile. Wir raten daher dazu, das Update nicht leichtfertig ohne Einholung fachlichen Rates durchführen zu lassen.

//  FOLGEN DES RÜCKRUFS FÜR AUTOBESITZER  //

Richterhammer aus Holz mit weißem Hintergrund

Neben dem generellen Wertverlust von Dieselfahrzeugen müssen betroffene Porschefahrer nun auch noch fürchten, dass ihrem Fahrzeug die Betriebszulassung entzogen wird, wenn sie das Software-Update nicht aufspielen lassen. Außerdem besteht das Risiko, dass der Wiederverkaufswert der Fahrzeuge durch den Abgasskandal weiter sinkt.

Dabei stehen Besitzern von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung in der Regel Ansprüche gegenüber dem Hersteller und dem Händler zu. Gegenüber der Porsche AG kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Gegenüber dem Händler kommen Gewährleistungsansprüche wie Rücktritt oder Minderung infrage.

Konkret kommen für betroffene Kunden je nach Einzelfall folgende Ansprüche in Betracht:

  • Neulieferung: Der Käufer kann im Einzelfall vom Händler verlangen, dass ihm ein vergleichbares Fahrzeug geliefert wird, welches keinen Sachmangel hat.
  • Rücktritt: Der Käufer kann das Fahrzeug bei erfolgreichem Rücktritt an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis herausverlangen. Hierbei müssen die gefahrenen Kilometer angerechnet werden.
  • Minderung: Der Käufer erklärt die Minderung und erhält gegebenenfalls einen Teil des Kaufpreises vom Händler zurück.
  • Schadensersatz: Der Käufer macht gegenüber dem Hersteller Schadensersatz geltend und verlangt den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller zurück.

Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt. Inzwischen haben einige Landgerichte die Porsche AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Außerdem gibt es Urteile, in denen Händler dazu verpflichtet wurden, die manipulierten Fahrzeuge zurückzunehmen oder den Käufern den Minderwert der Fahrzeuge zu ersetzen:

  • Landgericht Essen, Urteil vom 01.03.2019 (nicht rechtskräftig): Urteil gegen Porsche und Audi auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger erhält den Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des Fahrzeugs und muss sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
  • Landgericht Flensburg, Urteil vom 22.03.2019 (nicht rechtskräftig): Sowohl Porsche, Audi als auch der Händler wurden dazu verurteilt, einen Porsche Cayenne 3,0 TDI gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz zurückzunehmen.
  • Landgericht Ulm vom 23.10.2019 (nicht rechtskräftig): Porsche und Audi wurden wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Porsche Macan gegen Zahlung des Kaufpreises verurteilt. Abzuziehen ist eine Entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer.

Weitere Landgerichte haben ebenfalls positiv im Sinne der Kunden entschieden:

  • Landgericht Bochum
  • Landgericht Dortmund
  • Landgericht Kiel
  • Landgericht Stuttgart
  • Landgericht Wuppertal

//  FINANZIERUNG ÜBER EIN DARLEHEN? KEIN PROBLEM!  //

Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum

Laut Statistik werden etwa 70 % der neu zugelassenen Diesel-Porsche über einen Darlehensvertrag oder einen Leasingvertrag finanziert. Die meisten betroffenen Autobesitzer befürchten, dass sie keine Ansprüche gegenüber dem Händler oder dem Hersteller geltend machen können, weil sie nicht der rechtliche „Eigentümer“ der Kaufsache sind.

Dies ist ein Trugschluss.

Als Darlehensnehmer haben Sie in der Regel zur Sicherung der Darlehenssumme das Eigentum an dem Fahrzeug an die darlehensgebende Bank abgetreten. Die Ansprüche gegenüber dem Händler aus dem Kaufvertrag stehen Ihnen jedoch weiterhin zu. Es steht Ihnen frei, gegenüber dem Händler die Nachbesserung zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Kaufvertrag durchzusetzen. Handelt es sich um einen Verbrauchervertrag, führt der erfolgreiche Rücktritt vom Kaufvertrag automatisch auch zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages, wenn der Darlehensvertrag vom Verkäufer des Fahrzeugs vermittelt wurde. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Fahrzeug von einem Vertragshändler erworben wurde und das Darlehen über eine Autokonzern-Bank finanziert wurde. Auch kann der erfolgreiche Widerruf des Autokredits zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Unsere Rechtsanwälte sind auf dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert und beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Auch wenn Sie als Darlehensnehmer gegenüber dem Hersteller Schadensersatzansprüche geltend machen, so steht dem nicht entgegen, dass der Kauf über ein Darlehen finanziert wurde: Sie haben einen Schaden erlitten, da Sie sich zur Zahlung von Darlehensraten verpflichtet haben.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
»  BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
»  ERSTEINSCHÄTZUNG KOSTENLOS
Wir beraten Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg mit Ihrer Klage gegen den Hersteller haben und ob Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

//  DIE KANZLEI VON BUTTLAR RECHTSANWÄLTE  //

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»  Standort-Vorteil
Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
»  VERBRAUCHERRECHT
Seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht für unsere Mandanten tätig.
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