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MERCEDES DIESELSKANDAL

»     Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2018 erstmals europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Im Fokus stehen Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b, in denen die Motoren des Typs OM 651 (GLC 2,2l Diesel, V-Klasse 2,2l Diesel), OM 622 (Vito 1,6l Diesel), OM 642 (ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel) und OM 626 (C-Klasse 1,6l Diesel) verbaut wurden. Im Juni 2019 kamen dann noch einmal rund 60.000 Euro-5-Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motortyp OM 651 hinzu. Im Oktober 2019 folgte der nächste Rückruf für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter. Es handelt sich um Fahrzeuge mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die vor Juni 2016 gebaut wurden.

//  WIE IST DAIMLER IN DEN ABGASSKANDAL VERSTRICKT?  //

»     ABGASWERTE MITTELS ILLEGALER SOFTWARE MANIPULIERT

Wie im Fall des VW-Konzerns wird auch dem Stuttgarter Autobauer vorgeworfen, bei Mercedes-Dieselfahrzeugen mittels einer illegalen Software die Abgaswerte manipuliert zu haben. Die Motorsteuerungsfunktion sorge dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide auf dem Prüfstand eingehalten werde, nicht hingegen im alltäglichen Betrieb. Nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) handelt es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Die Daimler AG muss daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die betroffenen Fahrzeuge mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Ein Großteil der betroffenen Kunden wurde bereits zuvor im Rahmen einer freiwilligen Servicemaßnahme darum gebeten, ein Software-Update aufspielen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zuge des Dieselskandals gegen den deutschen Autobauer bereits im September 2019 ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro wegen manipulierter Abgaswerte verhängt. Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil zusammen. Die Ordnungswidrigkeit hat die Strafverfolgungsbehörde mit einem Betrag von vier Millionen Euro geahndet. Mit den übrigen 866 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt.

//  DAS WIRD SIE BESTIMMT INTERESSIEREN  //

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können nur Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hunderttausende von Mercedesfahrer mit der Nachricht geschockt, dass ihr Dieselfahrzeug durch den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen manipuliert wurde. Betroffene können aufgrund dieser Manipulation Schadensersatz von der Daimler AG verlangen. Allerdings nicht zeitlich unbegrenzt!
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Daimler AG zugelassen (Aktenzeichen 16 a MK 1/21). An der Musterfeststellungsklage teilnehmen können Verbraucher, die einen Mercedes GLC oder GLK mit dem Motortyp OM 651 erworben haben und die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits ein verpflichtendes Rückrufschreiben erhalten haben.
//  Ihren Fall betreuen wir – prüfen Sie Ihre Voraussetzungen  //

Fall A: Ihre Vorausetzungen

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen verpflichtenden Rückruf für Ihr Fahrzeug angeordnet.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL B: Ihre Voraussetzungen

Für Ihr Fahrzeug gibt es noch keinen oder einen freiwilligen Rückruf.

&

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs ist Audi, Daimler, Porsche, VW (Motor EA288), oder Fiat.

&

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.

FALL C: Ihre Voraussetzungen

Sie haben Ihr Dieselfahrzeug vor über 10 Jahren gekauft.

ODER

Ihr Fahrzeug hat mehr als 200.000 Kilometer auf dem Tachometer

ODER

Ihnen war beim Kauf bekannt, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist

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//   BETROFFENE DAIMLER FAHRZEUGE UND MODELLE   //

»    MERCEDES-FAHRZEUGE DER ABGASNORM EURO 5 UND 6B BETROFFEN

Es geht um Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6b. In obiger Tabelle werden alle Mercedes-Modelle aufgeführt, die mittlerweile vom Abgasskandal betroffen sind.

//  SOLLTE DAS SOFTWARE-UPDATE AUFGESPIELT WERDEN?  //

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen

»    RISIKEN SORGFÄLTIG ABWÄGEN

Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Gerichte im VW Abgasskandal haben Klagen abgewiesen nachdem das Update aufgespielt worden war. Begründung: Das Fahrzeug sei nicht mehr mangelhaft. Demzufolge sollten die Risiken vor einer solchen Entscheidung sorgfältig abgewogen werden.

Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise ein höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußter AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt.

Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.

//  FRAGEN SIND BEI UNS IMMER WILLKOMMEN   //

Weißes dreidimensionales Fragezeichen ine einem grauen Raum

Betroffene Mercedes-Besitzer können verschiedene Ansprüche geltend machen. Es kommen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer und Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG in Betracht.

Der verpflichtende Rückruf spricht dafür, dass sich in dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung befindet. In diesem Fall bestehen gute Erfolgsaussichten vor Gericht. Es gibt zwar noch nicht so viele Entscheidungen wie im VW-Abgasskandal, eine ganze Reihe von Gerichten hat Daimler aber schon zu Schadensersatz verurteilt. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 18.07.2019 – 2-10 O 93/19, Mercedes-Benz C 220 CDI
  • Landgericht Hanau, Urteil v. 7.6.2018 – 9 O 76/18, Mercedes-Benz Vito 114 CDI, Euro 6 Diesel.
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 27.6.2019 – 1 O 248/18, Mercedes-Benz C220 d T-Modell, Euro 6 Diesel.
  • Landgericht Offenburg, Urteil v. 30.9.2019 – 3 O 474/18, Mercedes-Benz 250d.
  • Landgericht Stuttgart,
    • Urteil v. 10.10.2019 – 29 O 121/19 Mercedes-Benz CLA 220 CDI Coupé.
    • Urteil v. 26.9.2019 – 20 O 39/19, Mercedes-Benz GLC 250d.
    • Urteil v. 24.9.2019 – 23 O 116/19, Mercedes-Benz C 220d.
    • Urteil v. 20.9.2019 – 29 O 105/19 Mercedes-Benz C 220d.
    • Urteil v. 9.5.2019 – 23 O 220/18, Mercedes-Benz ML 250 CDI, Euro 6 Diesel.
    • Urteil v. 17.1.2019 – 23 O 180/18, Mercedes-Benz C 200 d, Euro 5 Diesel.
  • Landgericht Wuppertal, Urteil v. 5.9.2019 – 17 O 49/19 Mercedes-Benz GLK 220 CDI

Daimler lehnt außergerichtliche Vergleiche mit den betroffenen Kunden ab. Deshalb hat nur derjenige eine Chance auf Schadensersatz, der seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Anders als bei VW gibt es wegen der Abgasmanipulationen – jedenfalls bis jetzt – keine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG.

Rechts­streitig­keiten rund um den Auto­kauf fallen unter den Verkehrs­rechts­schutz. Privatrechts­schutz-Policen mit nur allgemeinem Vertrags­rechts­schutz reichen daher nicht aus. Bei vorhandenem Verkehrsrechtsschutz müssen die Versicherer Deckungsschutz gewähren, wenn die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Diese Voraussetzung liegt bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zweifellos vor.

//  Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können  //

Weisses Sparschwein
»  PRÜFUNG – OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST
Nachdem wir alle notwendigen Fahrzeugdaten von Ihrem Fahrzeug mit Ihnen abgestimmt haben, nehmen wir für Sie eine kostenlose Prüfung vor, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
»  BERATUNG – WIDERRUF DES FINANZIERUNGSVERTRAGS SINNVOLL?
Für Sie übernehmen wir die Ersteinschätzung, ob Ihr Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.
»  BERATUNG – TEILNAHME AM RÜCKRUF SINNVOLL?
Sie werden beraten, ob Ihnen durch die Teilnahme an einem Rückruf Ihres Herstellers rechtliche Nachteile drohen.
»  ERSTEINSCHÄTZUNG KOSTENLOS
Wir beraten Sie, ob Sie Aussicht auf Erfolg mit Ihrer Klage gegen den Hersteller haben und ob Sie Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen können.
»  RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – DECKUNGSANFRAGE
Sofern Sie eine Versicherung haben, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

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Effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung für Sie.
»  Standort-Vorteil
Aufgrund des Kanzleisitzes in Stuttgart sind wir mit der Diesel-Problematik bestens vertraut.
»  VERBRAUCHERRECHT
Seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht für unsere Mandanten tätig.
»  RECHTSSCHUTZ
Speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.
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Mandanten auf anwalt.de bewerteten uns durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen.