Dieselfahrzeuge: Wertverlust und Fahrverbote durch Widerruf des Autokredits vermeiden

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Dieselfahrzeuge: Wertverlust und Fahrverbote durch Widerruf des Autokredits vermeiden

Aufgrund des „Dieselskandals“ und von Fahrverboten müssen viele Verbraucher beim Verkauf ihres Fahrzeugs schmerzliche Wertverluste hinnehmen. Einen Ausweg aus dieser unerfreulichen Lage bietet häufig der sogenannte „Widerrufsjoker“.

Viele Autofinanzierungsverträge enthalten fehlerhafte Vertragsinformationen. Dies führt dazu, dass diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen werden können. Folge ist die Rückabwicklung des Kauf- und des Darlehensvertrages – mit erheblichem finanziellen Mehrwert für betroffene Verbraucher.

Wer kann vom „Widerrufsjoker“ profitieren?

Vom Widerruf des Autokredits können sowohl vom Käufer von Dieselfahrzeugen – unabhängig vom Abgasskandal – als auch Erwerber von Benzinfahrzeugen ganz gleich welcher Marke profitieren. Voraussetzung ist lediglich, dass das Fahrzeug finanziert und der Darlehensvertrag vom Verkäufer vermittelt wurde. Und die in dem Darlehensvertrag mitgeteilten Vertragsinformationen müssen fehlerhaft sein.

Fehlerhafte Vertragsinformationen

Die Verbraucherinformationen zu zahlreichen ab dem 11. Juni 2010 geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Teils fehlen Angaben, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist. Teils sind die Informationen unvollständig, widersprüchlich oder verwirrend. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen.

Bei einem wirksamen Widerruf werden sowohl der Kauf- als auch der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Der Darlehensnehmer erhält eine eventuell geleistete Anzahlung sowie seine Darlehensraten mit Ausnahme der Darlehenszinsen zurück. Die Bank erhält im Gegenzug das Fahrzeug und kann eine Entschädigung verlangen, die vom Wert des Fahrzeugs sowie dem Ausmaß seiner Nutzung abhängt. Einige Gerichte haben sogar entschieden, dass bei Darlehensverträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, kein Nutzungsersatz anzurechnen ist.

Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Urteilen, in denen die Vertragsinformationen namhafter Autobanken wie der Volkswagen Bank, der Mercedes-Benz Bank, der BMW Bank oder der Hyundai Bank als fehlerhaft eingestuft wurden.

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