Corona Meldung

Wir sind ein starkes Team

Die Expertise unserer Kanzlei basiert auf der Spezialisierung unserer Anwälte und auf der langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dort sind unsere Anwälte zum Teil seit mehr als 25 Jahren in allen Bereichen der außergerichtlichen und gerichtlichen Konfliktlösung tätig.
Die Motivation für unsere tägliche Arbeit besteht darin, am Ende des Mandats einen zufriedenen Mandanten gewonnen zu haben. Das gilt auch für unsere Fälle aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Im Fokus stehen hier Versicherungen, die der Vermögens- und Altersvorsorge dienen, wie beispielsweise Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen.
Seit 2015 betreuen wir vom Abgasskandal betroffene Fahrzeugbesitzer. In dieser Zeit haben wir mehr als 5.000 Verfahren gegen VW, Audi, Porsche, Daimler und Fiat geführt. Daher besitzen unsere Anwälte exzellente Erfahrungen in Schadensersatzprozessen.
Durch die jahrelange beratende Tätigkeit bei der Nachlassplanung sowie die Vertretung in streitigen Verfahren wird das Kanzleiprofil durch den Schwerpunkt Erbrecht abgerundet. Im Vordergrund steht hierbei die Konfliktvermeidung durch intelligente Lösungen für die Regelung der Vermögensnachfolge und die Erstellung von Testamenten.

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//   Aktuelle Nachrichten Corona-Meldungen  //

Unternehmen in Baden-Württemberg, die 2020 Corona-Soforthilfe von der L-Bank erhielten, sehen sich mit Rückforderungen konfrontiert. Die L-Bank lehnt Widersprüche oft ab, indem sie fehlerhafte Verwendungen der Hilfe behauptet. Betroffene sollten nicht ungeprüft zahlen und stattdessen einen Anwalt konsultieren. Klagen sind innerhalb eines Monats möglich und könnten zu einem Erhalt der Hilfsgelder führen. Kostenlose Erstberatungen und Klageunterstützung bietet die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.
Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen erhalten haben, müssen schnell handeln. Das zeigt sich immer deutlicher. Bereits mit Urteil vom 26.01.2022 (Az. IV ZR 144/21) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe keine Entschädigung aus einer Betriebsschließungsversicherung geltend machen können. Covid-19 ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer nicht aufgeführt. Die versicherten Unternehmen gehen deshalb leer aus.
Für tausende Soloselbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen in Baden-Württemberg kam jetzt das große Erwachen. Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 waren sie auf staatliche HiIfsgelder angewiesen, um ihren Betrieb vor einer drohenden Insolvenz zu retten. – Ausgelöst durch den bundesweiten Lockdown großer Teile des Wirtschaftslebens. Damals wurde ihnen von der Politik schnelle und unbürokratische Unterstützung zugesagt.
Die Soforthilfe sollte Unternehmen unterstützen, die aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Liquiditätsengpässe erlitten haben und sich deshalb in einer existenzbedrohenden Lage befanden. In Baden-Württemberg schreibt die L-Bank diese Betriebe seit Oktober 2021 an und bittet jetzt im Nachgang um weitere Unternehmensdaten. Die Rückmeldung ist für die Betroffenen gesetzlich verpflichtend.