
Corona Soforthilfen: L-Bank unterliegt auch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart
20.09.2024 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute den Klagen eines Hoteliers und eines Friseurs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stattgegeben.
In wegweisenden Musterprozessen vor zwei Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg haben wir für unsere Mandanten einen bedeutenden Erfolg errungen: Die L-Bank muss ihre Rückforderung der Corona-Soforthilfe zurücknehmen. Diese Urteile haben Signalwirkung für das gesamte Bundesland und könnten auch bundesweit Bedeutung erlangen.
Haben Sie ein Rückforderungsschreiben für Ihre Corona-Soforthilfe erhalten? Sind Sie unsicher, ob Sie die Mittel korrekt verwendet haben? Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt viele Unternehmer vor existenzielle Herausforderungen. Wir verstehen Ihre Sorgen und setzen uns mit aller Kraft für Ihre Interessen ein.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Fördermittel- und Verwaltungsrecht und den erfolgreichen Präzedenzfällen gegen die L-Bank kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten, um Rückforderungen zu minimieren oder tragbare Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Frühjahr 2020
Im laufe des Jahres 2023
Aktuell
Nach Ablehnung des Widerspruchs
Fristsetzung: Unternehmen haben einen Monat für die Klage gegen den Widerrufsbescheid
Empfehlung an Betroffene: Spezialisierte Anwälte für rechtliche Beratung konsultieren
Laufend
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte reicht Klagen gegen Widerspruchsbescheide vor Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein.
Kostenfreie Erstberatung und Deckungsschutzanfragen für rechtsschutzversicherte Mandanten durch unsere Kanzlei
11.07.2024
Die von der Kanzlei von Buttlar vertretene Klägerin gewinnt den Prozess gegen die L-Bank und muss die Soforthilfe nicht zurückbezahlen. Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Von Buttlar Rechtsanwälte genießt einen ausgezeichneten Ruf für erstklassige Rechtsberatung. Mit langjähriger Erfahrung im Fördermittelrecht und in Verwaltungsverfahren unterstützen wir Sie kompetent in allen rechtlichen Belangen.
Ihre Anliegen behandeln wir persönlich und zeitnah – ohne lange Wartezeiten. Zahlreiche positive Bewertungen zufriedener Mandanten bestätigen die hohe Qualität unserer Arbeit.
Auf Ihre Anfragen reagieren wir innerhalb kürzester Zeit. Dabei legen wir großen Wert auf transparente Kommunikation und halten Sie durch regelmäßige Updates stets auf dem aktuellen Stand.
Besonders bei der Reduzierung von Rückforderungen können wir auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz verweisen. Mit unserem wirtschaftlichen Denken und praxisorientierten Ansatz entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte, ganzheitliche Lösungen.
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Schnelles Handeln ist daher geboten.
Nein, während des Widerspruchsverfahrens müssen Sie in der Regel nicht zahlen. Wir beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung.
Ja, eine freiwillige Rückzahlung ist jederzeit möglich und sogar ratsam, wenn Sie die Hilfen nicht benötigt haben. Dies verringert das Risiko späterer Rückforderungen mit möglichen Zinszahlungen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung des korrekten Rückzahlungsbetrags und der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wir besprechen die Höhe transparent im Erstgespräch.
Die Dauer variiert je nach Fall und Behörde. Mit unserer effizienten Arbeitsweise tragen wir zu einer zügigen Bearbeitung bei.
Wir verhandeln in diesem Fall Ratenzahlungen oder prüfen alternative Lösungen wie Stundungen.
Wichtig sind der Rückforderungsbescheid, die ursprünglichen Antragsunterlagen und der Bewilligungsbescheid.
Die Chancen hängen vom Einzelfall ab. Wir prüfen dies sorgfältig und beraten Sie realistisch.
Wir berücksichtigen mögliche strafrechtliche Aspekte und entwickeln Strategien zur Risikominimierung.
Nach der Mandatierung beginnen wir sofort mit der Analyse und Strategieentwicklung.
20.09.2024 – Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute den Klagen eines Hoteliers und eines Friseurs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stattgegeben.
Erfolgreiche Klagen gegen Rückforderungen Viele Unternehmer und Selbstständige haben erfolgreich gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen geklagt. Es ist jedoch entscheidend,
Verwaltungsgericht Freiburg verhandelte am 10. Juli 2024 exemplarisch sechs Verfahren Klagen von Unternehmern und Selbstständigen gegen Rückforderungen erfolgreich Erste
Wir bitten Sie, das Formular auszufüllen. Sobald Sie dies getan haben, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.