BMW X3 Modelle stehen aktuell im Fokus des Kraftfahrt-Bundesamts. Das KBA hat festgestellt, dass bei bestimmten BMW X3-Modellen die Stickoxid-Reinigung beeinträchtigt wird, sobald die Klimaanlage aktiviert ist. Dies geschieht durch eine reduzierte Abgasrückführung, wodurch die Effektivität der NOx-Reinigung erheblich verringert wird. Das KBA bewertet dies als eine unzulässige Abschalteinrichtung, die dem sogenannten Thermofenster bei der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen ähnelt.
Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen entweder den Kaufpreis zurückfordern oder eine Einmalzahlung verlangen. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ist jedoch nur möglich, wenn die Abschalteinrichtung gezielt zur Täuschung im Typengenehmigungsverfahren eingesetzt wurde. Dies erfordert eine detaillierte rechtliche Prüfung der festgestellten Einrichtung.
Im Gegensatz dazu reicht bereits das bloße Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus, um einen Schadensersatz in Höhe von 5-15% des ursprünglichen Fahrzeugpreises zu beanspruchen. Dies bietet Betroffenen eine Möglichkeit, den durch die Wertminderung entstandenen Schaden auszugleichen.
Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat seit Beginn des Dieselskandals bereits tausende Mandanten beraten und Schadensersatzforderung in Höhe mehrerer Millionen € durchgesetzt. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung hier. Weitere Infos finden Sie auch in unserem Bericht auf www.anwalt.de.