Warum das Berliner Testament bei Hausbesitz besondere Aufmerksamkeit verdient
Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist für die meisten Menschen das wertvollste Gut, das sie ihr Eigen nennen. Entsprechend groß ist der Wunsch, den Lebenspartner nach dem eigenen Tod in den eigenen vier Wänden abzusichern. Das Berliner Testament ist in Deutschland eine der beliebtesten Formen, dieses Ziel zu erreichen: Eheleute oder eingetragene Lebenspartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinsam, wer nach dem Tod des Längerlebenden das Erbe erhalten soll.
Klingt unkompliziert – und ist es in manchen Fällen auch. Doch wer eine Immobilie besitzt, steht vor einer Reihe von Fragen, die über die reine Testamentsgestaltung hinausgehen: Wie verhält es sich mit einer noch laufenden Bankfinanzierung? Was passiert mit der Grundschuld im Grundbuch? Können die Kinder trotz Testament einen Pflichtteil verlangen und damit die Liquidität des überlebenden Partners gefährden? Und welche steuerlichen Folgen entstehen, wenn der Freibetrag überschritten wird?
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Berliner Testament bietet Ehepaaren mit Immobilieneigentum eine einfache Möglichkeit, den überlebenden Partner abzusichern – birgt aber steuerliche und erbrechtliche Risiken, die ohne rechtliche Beratung leicht übersehen werden.
- Grundschulden und laufende Bankfinanzierungen gehen beim Erbfall auf die Erben über und können den überlebenden Ehepartner vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen.
- Mit gezielten Gestaltungsmaßnahmen – etwa durch Pflichtteilsstrafklauseln, Vor- und Nacherbschaft sowie eine klare Regelung zur Bankfinanzierung – lassen sich typische Fallstricke vermeiden.
