VW-Abgasskandal 2.0: Verdacht von Abschalteinrichtungen auch bei Euro-6-Dieseln

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Medienberichten zufolge soll Volkswagen auch bei Euro-6-Dieseln des Motortyps EA288 Emissions-Grenzwerte manipuliert haben. Damit wird ein ganz neues Kapitel im VW-Abgasskandal aufgeschlagen. Bisher hat VW nur Manipulationen bei dem Motortyp EA189 zugegeben.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Aus VW-internen Dokumenten geht hervor, dass ab Mitte 2016 neue Software-Versionen in die Motorsteuerung der Fahrzeuge aufgespielt wurden. Damit sollten offenbar sogenannte Fahrkurven gelöscht werden. Eine Fahrkurve in diesem Sinne ist eine Möglichkeit für ein Fahrzeug, um zu erkennen, ob es auf dem Prüfstand steht.

Experten schließen aus den Dokumenten, dass es mindestens bis Mitte 2016 bei dem Motortyp EA288 Abschalteinrichtungen gegeben hat. Dieser Motor wurde seit 2012 in zahlreichen VW-Modellen wie Passat, Golf, Tiguan, aber auch in Modellen der Tochterfirmen Audi, Seat und Skoda verbaut. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm.

Erste Klagen sind bereits eingereicht

Der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte liegt ein Schreiben der Volkswagen AG vor, worin der Halter eines VW T6 mit dem Motortyp EA 288 aufgefordert wird, das Motorsteuergerät seines Fahrzeugs mittels eines Software-Updates neu programmieren zu lassen. Hintergrund ist ein Pflichtrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts. Das KBA hatte zuvor eine Konformitätsabweichung entdeckt, die zur Überschreitung des Euro-6 Grenzwertes für Stickoxide führt. Wir werten diese Begründung als verklausulierte Umschreibung einer unzulässigen Abschalteinrichtung,

Die Masse der Klagen im VW-Abgasskandal betreffen zwar den Motor EA189. Es gibt aber auch schon Gerichtsverfahren von VW-Besitzern wegen des Motors EA 288. So hat beispielsweise das Landgericht Wuppertal ein unabhängiges technisches Gutachten zur Beantwortung der Frage, ob das streitgegenständliche Fahrzeug mit dem Motor EA288 mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, in Auftrag gegeben.

Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Außerdem kommen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
  • Beratung, ob die Teilnahme an einem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

 Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • betreut mit neun Anwälten mehr als 3.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen
  • wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen
  • wird von Mandanten bei Anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet
  • ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Julia Oettinger

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