Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR: Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

19. August 2016Die schlechten Nachrichten reißen für die Gesellschafter des „Fondsdinosauriers“ aus dem Jahr 1995 nicht ab. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.

Hintergrund

Da die Gesellschaft das zum Erwerb der Fondsimmobilie im Jahr 1995 aufgenommene Darlehen nicht mehr bedient, werden nun die einzelnen Gesellschafter auf der Grundlage ihrer Stellung als GbR-Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen. Entsprechende Anwaltsschreiben sind den Gesellschaftern schon im Frühjahr ins Haus geflattert. Seither zieht sich die Angelegenheit in die Länge. Es kann sich aber um eine trügerische Ruhe handeln, wenn sich die betreffende Bank zum Handeln entschließt und die Anleger verklagt. Dann entstehen erhebliche weitere Kostenrisiken.

Empfehlung

Gegen die von der finanzierenden Bank erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der geltend gemachten Forderungen. Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal rät dazu, sich zeitnah über rechtliche Möglichkeiten und Risiken zu informieren.

Die Kanzlei von Buttlar vertritt bereits Anleger des Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR. Sie bietet betroffenen Gesellschaftern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Die Anleger des Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR haben eine Interessengemeinschaft „Initiative Möckern“ gegründet. Da das Fondsmanagement die Herausgabe der Adresslisten der Mitgesellschafter verweigert, konnten noch nicht alle Anleger kontaktiert werden. Gerne sind wir bereit, einen Kontakt mit der Interessengemeinschaft herzustellen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal