Abgasskandal: Opel verliert vor dem Oberverwaltungsgericht

Ein graues Spielzeugauto liegt auf einem weißem Briefumschlag

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Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 06.11.2019 (Az. 5 MB 3/19) muss Opel Dieselfahrzeuge der Modelle Zafira, Cascada und Insignia umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.

Kraftfahrtbundesamt geht von unzulässigen Abschalteinrichtungen aus

 Das Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hatte bereits im Oktober 2018 den sofortigen Rückruf mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen von unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Dadurch würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig sei. Bei diesen Systemen handelt es sich nach Auffassung des KBA um unzulässige Abschalteinrichtungen. Das OVG hat nun den Eilantrag von Opel gegen diese Rückrufanordnung des KBA endgültig abgelehnt. Opel muss jetzt die betroffenen Fahrzeuge umgehend zurückrufen, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

 Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Bei diesen Fahrzeugen muss jetzt ein Software-Update aufgespielt werden. Die Erfahrung im VW-Skandal hat jedoch gezeigt, dass die Durchführung des Updates eine Reihe von unkalkulierbaren Risiken nach sich ziehen kann. Es besteht beispielsweise die Gefahr eines erhöhten Kraftstoffverbrauchs oder des stärkeren Verschleißes an Bauteilen für Abgasreinigung. Deshalb sollten sich die betroffenen Fahrzeugbesitzer zunächst überlegen, ob sie das Software-Update überhaupt aufspielen lassen.

Welche Rechte haben betroffene Opel-Besitzer?

Wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, kommen Schadensersatzansprüche gegen Opel in Betracht. Außerdem kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an:

  • Beratung, ob die Teilnahme an dem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt.
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • betreut mit neun Anwälten aktuell mehr als 3.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen
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Ansprechpartner: RA Wolf von Buttlar

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