Warnzeichen für Krypto-Betrug – Kreditkartenkunden können Geld erstattet bekommen

Inhaltsverzeichnis

  • Krypto-Betrüger bringen Anleger mit angeblichen Krypto-Investments um hohe Summen
  • Kreditkartenkunden können Geld über Chargeback-Verfahren erstattet bekommen
  • Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstberatung an

Unseriöse Broker bringen Anleger mit angeblichen Krypto-Investitionen um viel Geld

Immer mehr Verbraucher beschweren sich über die Methoden von angeblichen Krypto-Brokern. Zumeist versprechen Werbeanzeigen im Internet großartige Renditechancen in Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple. Verbraucher, die ihre Kontaktdaten hinterlassen, werden von aufdringlichen Telefonverkäufern zu Investitionen in Kryptowährungen per Banküberweisung oder Kreditkarte überredet. Nach Einzahlung spiegeln die Broker lange Zeit phantastische Gewinne vor, um die Anleger zu weiteren Zuzahlungen zu verleiten. Dabei schrecken manche Anbieter vor der Verwendung falscher Identitäten, unechter Handelsplattformen und manipulierter Depotübersichten nicht zurück.
Wollen die Anleger ihre vermeintlichen Gewinne nach einiger Zeit ausgezahlt haben, fordern die Vertragspartner plötzlich horrende Gebühren für die Rückzahlung ihres Investments. Die Anleger hoffen in ihrer verzweifelten Situation häufig, ihre Investition noch retten zu können und kommen den Forderungen nach. Meistens realisieren Anleger den Betrug erst, wenn die Auszahlungen auch nach mehrfacher Entrichtung der Gebühren ausbleiben.
Unseriöse Broker nutzen so die attraktiven Kursgewinne der Kryptowährungen in den vergangenen Jahren aus, um Anleger zu Investitionen zu überreden. Die Einnahmen werden allerdings selten in Kryptowährungen angelegt, sondern häufig auf Konten oder Krypto-Wallets außerhalb der EU weitertransferiert. Die Hintermänner selbst sind kaum greifbar. Angaben zu den Namen der Verantwortlichen oder dem Sitz der Firmen sind entweder nicht vorhanden oder frei erfunden.

Woran Sie Betrüger erkennen können

Bei Investitionen in Kryptowährungen ist ganz besondere Vorsicht geboten. Etablierte Anbieter verfügen über Banklizenzen innerhalb der EU, was Euro-Einzahlungen auf offizielle Firmenkonten ermöglicht. Betrüger verlangen hingegen Überweisungen auf Konten von unbekannten Firmen oder Privatpersonen, vielfach aber auch direkt in Form von Kryptowährungen. Ein seriöser Anbieter wird Sie niemals auffordern, auf diese Weise Geld anzulegen.
Auch verlockende Werbung, ansprechende Internetseiten, Depotübersichten mit ungeheuren Gewinnen oder ein freundlicher Telefonkontakt sind kein Gütesiegel. Sie sagen nichts über die Seriosität eines Auftritts aus. Gleiches gilt für positive Kommentare auf Bewertungsportalen. Zahlreiche Betrüger schmücken ihren Auftritt dort mit gekauften Bewertungen, bevor sie aktiv werden.
Bestimmte Details verraten einen betrügerischen Anbieter jedoch häufig schon zu Beginn: Die Internetseite enthält kein Impressum mit der Firmenanschrift, E-Mails und Depotübersichten sind voller Tippfehler und vermeintliche „Broker“ setzen Sie telefonisch unter Druck. Seriöse Anbieter würden auch auf diese Weise nie an Sie herantreten. Vermeiden Sie jede weitere Zahlung, wenn diese Warnzeichen vorliegen oder wenn Sie unsicher sind. Seriöse Anbieter drohen Ihnen in diesem Fall auch nicht damit, bereits getätigte Investitionen zu verlieren.

Achtung vor Refund-Betrügern

In vielen Fällen gestaltet sich die Rechtsverfolgung der betroffenen Anleger schwierig. Seriöse Dienstleister und Rechtsanwälte stellen Anlegern hier keine übertriebenen Erfolgschancen in Aussicht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten, nach einem Verlust nicht auch noch sogenannten „Refund“-Betrügern zum Opfer zu fallen. Diese Täter schalten in Suchanfragen gezielt Werbung, um geschädigte und verzweifelte Anleger mit unrealistischen Erfolgsversprechen falsche Hoffnung zu machen und so weiteres Geld zu entlocken.

Kreditkarten-Kunden dürfen auf Erstattungen hoffen

Bessere Erfolgsaussichten auf Erstattungen bestehen jedoch für Anleger, die Zahlungen an Betrüger über ihre Kreditkarte vorgenommen haben. Sie haben die Möglichkeit, die Zahlungen über das sogenannte Chargeback-Verfahren erstattet zu verlangen. Dafür muss gegenüber dem Kreditkartenunternehmen dargelegt werden, dass die Buchung durch einen Betrug veranlasst wurde. Gibt das Kreditkartenunternehmen dem Antrag statt, erhalten Sie den Betrag zurück. Das Chargeback-Verfahren kann jedoch nur innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden. Anleger, die Zahlungen an Betrüger über ihre Kreditkarte vorgenommen haben, sollten wegen dieser Fristen schnell reagieren.

Von Buttlar Rechtsanwälte bietet kostenlose Erstberatung an

Falls Sie glauben, durch mutmaßliche Betrüger geschädigt worden zu sein, zögern Sie nicht, uns für eine erste kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche zu kontaktieren. Die Sozietät von Buttlar Rechtsanwälte steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte mit ausgezeichneter Expertise im Bereich des Kapitalanlagerechts und der Kryptowährungen gerne beratend zur Seite.

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